Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.06.2004

Eing. Dat. 24.06.2004

 

Nr. 703

 

Dez.: II (Amt 62)

Umlegung Bürgel-Ost/Mainzer Ring
Anordnung der Umlegung
Magistratsvorlage Nr. 210/04 vom 23.06.2004, DS I (A) 703

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet inner
halb des Geltungsbereiches
    des in Aufstellung be
findlichen Bebauungsplanes Nr. 580 B wird nach § 46 Abs.1
    BauGB die Umlegung angeordnet.

2.
Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.

Begründung

Die Anordnung der Umlegung umfasst den Teil des Bebauungsplanes Nr. 580 B, der neben dem Mainzer Ring ein allgemeines Wohngebiet (Bürgel-Ost) festsetzt. Die Neuordnung des Grund und Bodens ist in diesem Planbereich notwendig, weil die, aus der landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Nutzung resultierenden, langen und schmalen Grundstücke keine planungsadäquate Bebauung zulassen. Da eine privatrechtliche Regelung aufgrund der Anzahl von 49 Grundstückseigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften nicht zu erwarten ist, stellt das Umlegungsverfahren unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel den geringsten Eingriff in das private Eigentum dar.

Durch das vom Vermessungsamt durchgeführte Parallelverfahren von Umlegungsplan und Bebauungsplan wird der Wechselwirkung zwischen Bodenordnung und Planung Rechnung getragen und die zeitliche Dauer der Baulandentwicklung in Bürgel-Ost verkürzt. Die Durchführung der Umlegung verursacht der Stadt Offenbach keine Kosten.

Anlage