Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.09.2004

Eing. Dat. 23.09.2004

 

Nr. 727

 

Dez.: III (Amt 50)


Investitionskostenzuschuss zum Umbau eines Gebäudes für Ehrenamtsarbeit, Seniorenarbeit und Gruppenaktivitäten auf dem Gelände der Arbeiterwohlfahrt. Kreisverband Offenbach am Main-Stadt e.V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 317/04 vom 22.09.2004, DS I (A) 727

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Offenbach am Main-Stadt e.V., wird ein
    Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16.000,00 Euro für den Umbau eines
    Gebäudes für Ehrenamtsarbeit, Seniorenarbeit und Gruppenaktivitäten gewährt.

2. Die Mittel stehen bei Haushaltsstelle 47 100.98700 - Zuschüsse an freie Träger der
    Wohlfahrtspflege - (Vermögenshaushalt) zur Verfügung.


Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt hat das ehemalige „Therapeutikum“ in mehreren Bauabschnitten aus Eigenmitteln (rd. 200.000,00 Euro) umgebaut und dort die AWO-Geschäftsstelle mit Archiv des Kreisverbandes etabliert. Für den weiteren Umbau beantragt die Arbeiterwohlfahrt einen Zuschuss der Stadt Offenbach in Höhe von 20% der Umbaukosten inkl. Einrichtungskosten in Höhe von 18.100,00 Euro. Diese Räume sollen für ehrenamtliche Aktivitäten im sozialen Bereich sowie für Seniorenarbeit und Gruppenaktivitäten im Rahmen der Stadtranderholung genutzt werden.

Die Baumaßnahme stellt eine Investition für Maßnahmen dar, die ihrem Charakter nach zur Verbesserung der Lebensqualität von Senioren, Behinderten oder benachteiligten Kindern/Familien beitragen und/oder vorbeugend wirken, so im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (Stadtranderholung), zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements in den Bereichen Seniorenhilfe/Behindertenhilfe oder zur Durchführung von Veranstaltungen (Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nach § 75 BSHG).

 

Die Arbeiterwohlfahrt ist in einem erheblichen Umfang Träger von Einrichtungen und Dienstleistungen, die der Durchführung der öffentlichen Sozialhilfe dienen. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufgabenverteilung zwischen öffentlichen und Freien Trägern wird eine Bezuschussung der Baumaßnahme für geboten gehalten, um der Arbeiterwohlfahrt die Erfüllung der erwähnten Aufgaben zu ermöglichen. Gerade die Stärkung ehrenamtlichen Engagements, für das hier die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, wurde im von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach beschlossenen Altenplan explizit gefordert.

 

Kostenkalkulation/Finanzierungsplan AWO:

 

Kalkulierte Kosten It. Voranschlag der Architekten:                 70.500,00 Euro

Einbau der Toilettenanlage im Untergeschoss:                        10.000,00 Euro

Einrichtungskosten:                                                                       10.000,00 Euro

Summe:                                                                                           90.500,00 Euro

 

Finanzierungsplan Arbeiterwohlfahrt:

Eigenmittel der Arbeiterwohlfahrt                                                72.400,00 Euro (80%)

Zuschuss Stadt Offenbach 2004:                                                18.100,00 Euro (20%)

Summe:                                                                                           90.500,00 Euro

 

Auf der Haushaltsstelle 47100.98700 — Zuschüsse an freie Träger der Wohlfahrtspflege — (Vermögenshaushalt) stehen 20.450,00 Euro für Investitionen Freier Träger im Bereich der Sozial- oder Jugendhilfe zur Verfügung.