Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.09.2004

Eing. Dat. 23.09.2004

 

Nr. 731

 

Dez.: I und III (Amt 20 und Amt 81)

Errichtung der „MainArbeit GmbH“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 313/04 vom 22.09.2004, DS I (A) 731

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der unmittelbaren Beteiligung der Stadt Offenbach a. M. an der zu gründenden
    „MainArbeit GmbH“, unter Leistung einer Stammkapitaleinlage von 12.500 EURO
    und unter Verpflichtung der Übernahme des hälftigen Gründungsaufwandes, wird
    zugestimmt.
2. Der Magistrat wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen entsprechenden
    Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
3. Die Finanzierung der Beteiligung in bar und der anteilig zu tragenden
    Gründungskosten erfolgt über den Nachtragshaushalt 2004 zu Lasten der
    Haushaltsstelle 87800.93030.
4. Vor Umsetzung des Beschlusses ist die Maßnahme der Aufsichtsbehörde gemäß
     § 127 b HGO anzuzeigen.

Begründung:

Der Bundesgesetzgeber hat mit Gesetz vom 24. Dezember 2003 das Sozialgesetzbuch II als viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz 4“) die Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeführt, die die bisherigen Leistungen Arbeitslosenhilfe nach dem SGB I und Sozialhilfe nach dem BSHG ablöst. Das Gesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft.

Das Gesetz sieht in § 44 b für die Wahrnehmung der Aufgaben der Träger der Leistungen des SGB III die Gründung von Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Agenturen für Arbeit mit den jeweiligen kommunalen Trägern in eigener Rechtsform vor. Die Stadt Offenbach und die Agentur für Arbeit Offenbach haben die Ausgestaltung dieser Arbeitsgemeinschaft in Offenbach intensiv erörtert. Ergebnis der Erörterungen war, dass diese Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit den beiden Gesellschaftern Agentur für Arbeit Offenbach und Stadt Offenbach organisiert werden soll. Im Rahmen der Umsetzung des SGB II werden dieser Gesellschaft originäre Aufgaben der Grundsicherung der seitherigen Träger übertragen.

Das Stammkapital der Gesellschaft soll 25.000 EURO betragen Eine Stammeinlage in Höhe von 12.500 € übernimmt die Agentur für Arbeit Offenbach, die Stadt Offenbach übernimmt die andere Hälfte des Stammkapitals. Für den Gründungsaufwand werden zusätzlich 2.500 € veranschlagt.

Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Die Zuständigkeit der StVV ergibt sich aus § 51 Ziffer 11 HGO.

Anlage: GmbH-Vertrag