Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.09.2004

Eing. Dat. 23.09.2004

 

Nr. 733

 

Dez.: I und III (Amt 81, Amt 50)

Arbeitsgemeinschaft für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
gem. SGB II in Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 315/04 vom 22.09.2004, DS I (A) 733

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Aufgabenübertragungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach und der MainArbeit GmbH wird zugestimmt.

Begründung:

Der Bundesgesetzgeber hat mit Gesetz vom 24. Dezember 2003 das Sozialgesetzbuch II als viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz 4“) die Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeführt, die die bisherigen Leistungen Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III und Sozialhilfe nach dem BSHG ablöst. Das Gesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft.

 

Leistungen in Trägerschaft des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Agenturen für Arbeit sind im SGB II das Arbeitslosengeld II (Leistungen an bedürftige erwerbsfähige Arbeitsuchende), das Sozialgeld (Leistungen an deren nicht erwerbsfähige Angehörige) und Eingliederungsleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Leistungen in Trägerschaft der Kommunen sind die Kosten der Unterkunft und flankierende Dienstleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1,2 Nr. 1-4
SGB II.

Das Gesetz sieht in § 44 b für die Wahrnehmung der Aufgaben der Träger der Leistungen des SGB II die Gründung von Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Agenturen für Arbeit mit den jeweiligen kommunalen Trägern in eigener Rechtsform vor. Die Stadt Offenbach und die Agentur für Arbeit Offenbach werden diese Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als „MainArbeit GmbH“ in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit den beiden Gesellschaftern Agentur für Arbeit Offenbach und Stadt Offenbach errichten, die mit den Aufgaben zur einheitlichen Erbringung der Leistungen beider Träger beliehen werden soll.

 

Die Aufgabenübertragung an die MainArbeit GmbH ist erforderlich, damit diese im Sinne des Gesetzes tätig werden kann, Bescheide erteilen, die rechtliche Vertretung übernehmen und einheitliche Dienstleistungen erbringen kann.

 

Diese notwendige Übertragung von Aufgaben erfolgt seitens der Agentur für Arbeit durch Gesetz. Seitens der Stadt Offenbach ist dafür ein gesonderter Beschluss erforderlich.

 

Der Vertrag ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlage