Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.09.2004

Eing. Dat. 30.09.2004

 

Nr. 736

 

 

Änderung der HGO
Antrag der PDS vom 30.09.2004, DS I (A) 736

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main fordert den
    Hessischen Landtag auf, den "Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz
    zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze"
    (Drucksache 16/2463) in der vorliegenden Fassung zurückzuweisen, da durch
    diesen Gesetzentwurf die Stellung der hessischen Ausländerbeiräte geschwächt
    wird.

2. Die Offenbacher Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, dem Gesetzentwurf
    der Landesregierung nicht zuzustimmen.

Begründung:

 

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurde vor der Sommerpause der "Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze" in den Landtag eingebracht. Die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes sollen bereits im kommenden Jahr in Kraft treten. Im Eilverfahren und ohne öffentliche Debatte sollen gravierende Änderungen beschlossen werden, die die antragstellende Fraktion überwiegend ablehnt.

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll der in diesem Gesetzentwurf geplanten Änderung des § 86 Abs. 1 der HGO - der die Wahl und die Rechtsstellung der Ausländerbeiräte berührt - widersprochen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dem § 86 Abs. 1 HGO den nachfolgenden Satz anzufügen: "Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl nicht statt; die Einrichtung des Ausländerbeirates entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit."

 

Diese Vorschrift bedeutet faktisch, dass im schlimmsten Fall in der betroffenen Kommune für 5 Jahre kein Ausländerbeirat mehr existiert. Anstatt eine misslungene Wahl desselben nachzuholen wird dann faktisch der Ausländerbeirat abgeschafft. Andere Wahlen die scheitern oder für ungültig erklärt werden, sind immer zu wiederholen. Lediglich für die Ausländerbeiräte soll dies nicht mehr gelten.

 

Ungeachtet dessen, dass die antragstellende Fraktion für ein umfassendes Wahlrecht aller Bürgerinnen und Bürger einer Kommune, d.h. auch aller hier lebender Migrantinnen und Migranten eintritt, geht es mit dem vorliegenden Antrag darum, einer Verschlechterung des gegenwärtigen Status von Bürgerinnen und Bürgern ohne deutschen Pass auf kommunaler Ebene entgegenzutreten.

 

Gerade die Stadt Offenbach, deren Bürgerinnen und Bürger zu rund einem Drittel keinen deutschen Pass besitzen, ist hier gefordert eine klare politische Position zu beziehen. Die Stadtverordnetenversammlung kann es nicht hinnehmen, dass durch die geplante Schwächung der Stellung der kommunalen Ausländerbeiräte die Rechte ihrer nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.