Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.09.2004

Eing. Dat. 30.09.2004

 

Nr. 741

 

 

 

Keine Änderung des Regionalplans 2000 zugunsten der A380-Wartungshalle
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 30.09.2004, DS I (A) 741


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Offenbacher Mitglieder der Regionalen Planungsversammlung Südhessen (RVS) beim RP Darmstadt werden aufgefordert, den Abweichungsantrag vom Regionalplan 2000 abzulehnen, der den Bau einer Wartungshalle für den A380 südlich des derzeitigen Flughafengeländes vorsieht.


Begründung

Die Hessische Landesregierung hat am 23. August 2004 den Regionalplan Südhessen 2000 neu genehmigt. Dieser ist mit der Bekanntmachung am 13. September 2004 in Kraft getreten. Der neu genehmigte Regionalplan entspricht dem Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 10. Dezember 1999. Daraufhin hat die Fraport AG erneut eine Abweichung vom Regionalplan beantragt, um die Errichtung einer Wartungshalle für A380-Flugzeuge südlich des derzeitigen Flughafengeländes zu ermöglichen. Dieser Antrag wird am 5. November 2004 in der Regionalen Planungsversammlung behandelt.

Entgegen der Ursprungsplanung (Antrag Januar 2003) sind Änderungen in der Planung  vollzogen worden, obwohl zu Beginn des damaligen Verfahrens solche Änderungen als völlig abwegig ausgeschlossen wurden. Auch jetzt werden Standortalternativen ausgeschlossen, obwohl echte Standortalternativen nie ausreichend untersucht wurden. So sind beispielsweise von 7 möglichen Standorten, die alternativ geprüft wurden, 4 Standorte deshalb ausgeschieden, weil diese im Hinblick auf eine Landebahn Nord‑West‑ Variante nicht in Frage kämen. Ein Gesamtausbaukonzept als auch der Nachweis, dass die bestehenden Betriebsflächen den Betrieb des Großraumflugzeuges A380 zulassen, sind noch immer unerfüllte Forderungen der Stadt Offenbach gegenüber der Fraport AG.  Gegen den Antrag auf Zulassung von Abweichungen vom Regionalplan 2000 spricht außerdem, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmezulassung nach dem Hessischen Naturschutzgesetz nicht erfüllt sind, weil keine zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses vorliegen.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Offenbacher Mitglieder in der RVS daher auf, diesen Antrag abzulehnen.