Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2004

Eing. Dat. 13.10.2004

 

Nr. 746

 

Dez.: II (Amt 40)



Schulorganisationsmaßnahme; Umwandlung der Edith-Stein-Schule
- schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule der Stadt Offenbach am Main - in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule

Antrag: Magistratsvorlage Nr. 340/04 vom 13.10.2004, DS I A 746

 

Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1. Die Organisationsform der Edith-Stein-Schule wird - beginnend mit dem Schuljahr
    2005/2006 - aufbauend ab der 5. Jahrgangsstufe in eine schulformübergreifende
    (integrierte) Gesamtschulschule umgewandelt.

 

    Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen gleichzeitig die noch
    vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, der Haupt-, Real- und
    Gymnasialklassen Zug um Zug aus.

 

2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 146 Hessisches
    Schulgesetz ist einzuholen.




Begründung:

Auf der Grundlage der Festlegungen des Schulentwicklungsplans 2000 der Stadt Offenbach am Main, Teil I „Allgemein bildende Schulen“ sowie dessen 4. Fortschreibung wird die Edith-Stein-Schule - beginnend mit dem Schuljahr 2005/2006

- aufbauend ab der 5. Jahrgangsstufe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule umgewandelt.

Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen gleichzeitig die noch vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, der Haupt-, Real- und Gymnasial- klassen Zug um Zug aus.


Die Schule, die bisher in der Förderstufe 5-zügig, im Haupt- und Realschulzweig 5- zügig (in Klasse 10 2-zügig) und in dem Gymnasialzweig 1-zügig lief, wird als integrierte Gesamtschule 5-zügig geführt.

Das gegenwärtig dem hessischen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende „Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen“ sieht für die Größe der Klassen in der Sekundarstufe I Richtwerte vor. Der Richtwert für ein Gymnasium bzw. den Gymnasialzweig einer kooperativen Gesamtschule beträgt 24. Die Edith-Stein-Schule erfüllt derzeit nicht diesen Wert.

Der Gymnasialzweig der Edith-Stein-Schule ist außerdem nur einzügig und eine Ausweitung nicht zu erwarten. Die Edith-Stein-Schule wird somit - soweit vorhersehbar - weder kurz- noch mittelfristig die Voraussetzungen des § 144 a Abs. 1 und 2 der geplanten Schulgesetznovelle erfüllen.

Die Schule hat sich mit diesem Sachverhalt intensiv auseinandergesetzt und sich für die Umwandlung der Edith-Stein-Schule in eine integrierte Gesamtschule zum Schuljahr 2005/2006 ausgesprochen.

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gesetzesänderung sieht die Schule nur mit der neuen Organisationsform die Möglichkeit, das bestehende Schulprogramm auch künftig erfüllen und soziale Disparitäten abbauen zu können und so - bei einem Migrationshintergrund von rd. 50%- jedem Kind einen Bildungsgang zu öffnen, der seinen Fähigkeiten entspricht.

Für die Organisationsänderung spricht auch ein hohes Interesse der Stadt Offenbach, dass getätigte Investitionen in Bau- und Ausstattung bestehender Schulstandorte sich nicht als Fehlinvestitionen herausstellen. Der Wegfall des Gymnasialzweigs an der Edith-Stein-Schule könnte nämlich an einem anderen Standort -bedingt durch die Umverteilung der Schülerinnen und Schüler kostenintensive Um- oder Neubaumaßnahmen zur Folge haben.