Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2004

Eing. Dat. 13.10.2004

 

Nr. 748

 

Dez. :I (Klinikum Offenbach)

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2005 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 346/04 vom 13.10.2004, DS I (A) 748


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:


1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
    2005, der im

1.1  Erfolgsplan
       bei Aufwendungen in Höhe von EUR 137.631.000,- und bei den Erträgen in Höhe
       von EUR 137.650.000,- mit einem positiven Ergebnis in Höhe von EUR 19.000,-
       abschließt und im

1.2  Vermögensplan
       ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 16,74 Mio.
       abschließt,

sowie die dazugehörende

1.3  Stellenübersicht

       und der

1.4  Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Darüber hinaus wird beschlossen:

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2005 zur rechtzeitigen
    Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR
    33 Mio. festgesetzt.

3. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2005 des Klinikums Offenbach erfolgt ent-
    sprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April 1981, in der Fas-
    sung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen,
    Teil I – 9. Dezember 1991 – 354 ff.) in Verbindung mit den §§ 14 und 15 der Be-
    triebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.12.2001 mit letzten Änderungen
    vom 23.12.2002.

4. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2005 im Rahmen
    des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf EUR 10 Mio. fest-
    gesetzt.


5. Der Gewinn aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2005 ist auf neue Rechnung
    des Klinikums Offenbach vorzutragen.


Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Neufassung vom 9. Juni 1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen I, Seite 154 ff.), der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach, § 14 Abs. 1, wird der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2005 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Grundlagen der Kalkulation der Ansätze waren sowohl die kurzfristige Erfolgsrechnung vom 30. Juni  2004 als auch die Ergebniszahlen des Geschäftsjahres 2003.

 

Der Umstieg auf das neue Fallpauschalensystem wurde mit der Pflegesatzvereinbarung 2004 vom 16. August 2004 vollzogen. Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Gießen liegt vor. Die stationären Krankenhausleistungen werden mit den neuen Fallpauschalen seit dem 1. September 2004 abgerechnet. Weiterhin mit Abteilungspflegesätzen und Basispflegesätzen werden die Leistungen der Psychiatrie berechnet, da hier das DRG-System keine Fallpauschalen zur Verfügung stellt. Der Basisfallwert ohne Berücksichtigung der Ausgleichsbeträge für Vorjahre beträgt für das Jahr 2004 2.933,96 EUR, inkl. der Ausgleichsbeträge wurde mit den Kostenträgern ein Basisfallwert in Höhe von 3.278,75 EUR beschlossen, der bis zum 31. Dezember 2004 als Grundlage der stationären Leistungsabrechnung dient.

Ab dem 1. Januar 2005 wird bis zur Gültigkeit der Pflegesatzvereinbarung 2005 der Basisfallwert ohne Ausgleiche in Höhe von 2.933,96 EUR zur Abrechnung kommen.

 

Zum 1.1.2005 beginnt die Konvergenzphase, d.h. die stufenweise Angleichung der hausindividuellen Basisfallwerte der Krankenhäuser an den landesweit geltenden Basisfallwert über einen Zeitraum von vier Jahren (gem. Referentenentwurf für das zweite Fallpauschalenänderungsgesetz).

 

Der landesweite Basisfallwert wird von der Landeskrankenhausgesellschaft, den Landesverbänden der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung ab 2005 jährlich vereinbart.

 

Vorbehaltlich der Verabschiedung des zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes im November 2004 wird die Konvergenzphase aufgrund der Verbesserungswürdigkeit des Fallpauschalen-Katalogs um ein Jahr verlängert. Weiterhin soll der Unterschiedsbetrag des hausindividuellen Basisfallwertes bezogen auf den landesweiten Basisfallwert nicht mit 33%, sondern mit 15% budgetrelevant angepasst werden.

 

Das Klinikum Offenbach muss für den Budgetzeitraum 2005 bei einer 15%-Anpassung und unverändertem Versorgungsauftrag mit einer Budgetreduzierung von ca. 1 Mio. EUR rechnen.

 

Die angespannte wirtschaftliche Situation des Klinikums erforderte den Abschluss eines Sanierungstarifvertrages für drei Jahre. Im Jahr 2005 werden hierdurch 3,5 Mio. EUR im Bereich der Personalkosten eingespart.

 

Im Jahr 2005 soll mit den Vorarbeiten zum Krankenhausneubau begonnen werden. Beginnend mit dem Neubau des Parkhauses, unter Verwendung eines Betreibermodells, wird auf dem Baugelände des Neubaus mit dem Abbruch des derzeitigen Parkhauses fortgefahren.

 

Aufgrund des aktuell attraktiven Zinsniveaus ist es betriebswirtschaftlich anzuraten, das derzeitige Zinstief im Rahmen einer Umschuldung von kurz- in mittel- bis langfristige Darlehen auszunutzen. Der empfehlenswerte Umschuldungsrahmen sollte auf 10 Mio. EUR beziffert werden.  

 

Der voraussichtlich benötigte Kreditrahmen an Kassenkrediten sollte, wie schon im Geschäftsjahr 2004, bei 33 Mio. EUR belassen werden. Dieser Rahmen gestattet es dem Klinikum auf kurzfristige Schwankungen, sei es auf der Einnahmenseite wegen der DRG-Abrechnung oder auf der Ausgabenseite wegen Liquiditätsabflüsse auf Grund des Neubaus, zu reagieren.

 

Gemäß der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 20. Dezember 1979 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in dem Beschlussvorschlag festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt in Höhe von 33 Mio. EUR.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bericht und die Erläuterungen der einzelnen Kontengruppen im Erfolgsplan sowie dem Vermögensplan verwiesen.

 

Anlage