Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.10.2004
Eing. Dat. 22.10.2004
Nr. 751
Änderung der Vergabepraxis von Beschaffungen
Antrag PDS vom 22.10.2004, DS I (A) 751
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert die rechtlichen und organisatorischen
Voraussetzungen der Vergabepraxis von Ämtern und stadtnahen Betrieben daraufhin zu prüfen, inwieweit nur Waren und Dienstleistungen in Auftrag gegeben werden, die keine Arbeitsleistungen von Kindern enthalten.
Er soll danach berichten, welche Maßnahmen er in diesem Zusammenhang für
- zeitnah machbar,
- für mittelfristig möglich oder
- für undurchführbar hält.
Begründung:
Über 70 Millionen Kinder unter 10 Jahren sind aus unterschiedlichen Gründen
zur Erwerbsarbeit gezwungen – überwiegend in Entwicklungsländern. Unsere
staatlichen und kommunalen Verwaltungen ebenso wie stadtnahe Betriebe sollten für
die Einhaltung von humanen Arbeitsbedingungen vorbildlich sein. Als
Großverbraucher von Waren und Dienstleistungen haben sie gute Voraussetzungen, um mit Lieferanten mit der Zielsetzung zu verhandeln, nur Produkte zu verkaufen, die frei von Kinderarbeit sind.
Hilfreich hierbei sind Prüfsiegel wie „Rugmark“, „Transfair“,“ Naturtextil“ oder „ecoproof“.