Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.10.2004

Eing. Dat. 22.10.2004

 

Nr. 751

 

 

 

Änderung der Vergabepraxis von Beschaffungen
Antrag PDS vom 22.10.2004, DS I (A) 751

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert die rechtlichen und organisatorischen
Voraussetzungen der Vergabepraxis von Ämtern und stadtnahen Betrieben daraufhin zu prüfen, inwieweit nur Waren und Dienstleistungen in Auftrag gegeben werden, die keine Arbeitsleistungen von Kindern enthalten.

Er soll danach berichten, welche Maßnahmen er in diesem Zusammenhang für 
-         zeitnah machbar,
-         für mittelfristig möglich oder
-         für undurchführbar hält.


Begründung:

Über 70 Millionen Kinder unter 10 Jahren sind aus unterschiedlichen Gründen

zur Erwerbsarbeit gezwungen – überwiegend in Entwicklungsländern. Unsere

staatlichen und kommunalen Verwaltungen ebenso wie stadtnahe Betriebe sollten für

die Einhaltung von humanen Arbeitsbedingungen vorbildlich sein. Als

Großverbraucher von Waren und Dienstleistungen haben sie gute Voraussetzungen, um mit Lieferanten mit der Zielsetzung zu verhandeln, nur Produkte zu verkaufen, die frei von Kinderarbeit sind.

Hilfreich hierbei sind Prüfsiegel wie „Rugmark“, „Transfair“,“ Naturtextil“ oder „ecoproof“.