Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.11.2004

Eing. Dat. 03.11.2004

 

Nr. 761

 

Dez.: I (54)

 

 

 

Ausgliederungsvertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 380/04 vom 03.11.2004, DS I (A) 761

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
    Offenbach am Main vom 08.07.2004 zu DS l (A) 683, 683/1, schließt die Stadt
    Offenbach, handelnd für ihr Sondervermögen Eigenbetrieb Klinikum Offenbach am
    Main, einen notariellen Ausgliederungsvertrag mit der Klinikum Offenbach GmbH,
    mit welchem alle dem Eigenbetrieb zugeordneten Gegenstände des Aktivver-
    mögens (insbesondere Anlagen und Ausstattungen, Vorräte, Forderungen
    und Grundstücke), alle dem Eigenbetrieb zugeordneten Verbindlichkeiten und alle
    mit dem Eigenbetrieb bestehenden Vertragsverhältnisse, insbesondere die
    Arbeitsverhältnisse, auf die Klinikum Offenbach GmbH ohne Abwicklung als
    Gesamtheit, übertragen werden.

2. Die Stadt Offenbach erhält als Gegenleistung einen dem Wert des Eigenbetriebes
    entsprechenden (weiteren) Geschäftsanteil an der zu 100 % im städtischen
    Eigentum stehenden Klinikum Offenbach GmbH.

    Zu diesem Zweck ist im Zuge der Ausgliederung bei der Klinikum Offenbach
    GmbH eine Sachkapitalerhöhung vorzunehmen. Dabei wird der weitere
    Geschäftsanteil in Höhe des von den Wirtschaftsprüfern zu bestimmenden Wertes
    des Eigenbetriebes gebildet und die Stadt Offenbach zur Übernahme dieses
    Geschäftsanteils, gegen Einbringung des Eigenbetriebes in die Klinikum
    Offenbach GmbH, zugelassen.

3. Ausgliederungsstichtag ist der 01.01.2005. Die Bilanz des Eigenbetriebes Klinikum
    Offenbach am Main per 31.12.2004 ist als Ausgliederungsbilanz der Aus-
    gliederung zugrunde zu legen.

4. Der Magistrat, handelnd für die Stadt Offenbach auch als alleinige Gesellschafterin
    der Klinikum Offenbach GmbH, wird beauftragt, die zur Durchführung der Aus-
    gliederung erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der
    Klinikum Offenbach GmbH zu fassen und sonstigen Erklärungen abzugeben, die
    diesem Ziel dienlich sind, insbesondere auf Ausgliederungsbericht und Aus-
    gliederungsprüfung sowie eine Klage gegen die Ausgliederung zu verzichten.

Begründung:


In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach vom 08.07.2004 (DS l (A) 683, 683/1 - Verbesserung der organisatorischen Struktur des Klinikums Offenbach am Main) zu Ziffer 4. erfolgt der Abschluss eines notariellen Ausgliederungsvertrages nach dem als Anlage beigefügten Muster.

 

Nach diesem Vertrag geht das Vermögen und gehen die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes Klinikum Offenbach am Main als Einheit per 01.01.2005 auf die zu 100 % von der Stadt Offenbach gehaltene Klinikum Offenbach GmbH über. Grundlage des Überganges sind damit die Bilanz des Klinikums per 31.12.2004 und die Listen der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse per 31.12.2004. Deshalb erfolgt die notarielle Beurkundung sobald diese Listen vorliegen und die Bilanz per 31.12.2004 festgestellt ist.

 

Aus Datenschutzgründen sind die Listen der Vorlage nicht beigefügt. Sie sind für die Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Listen den derzeitigen Stand darstellen und als „lebende Listen" geführt werden, in die bis 31.12.2004 anfallende Änderungen eingepflegt werden.

 

Die Personalvertretung der betroffenen Mitarbeiter ist in die beabsichtigte Ausgliederung eingebunden. Ihr liegt der Vertragstext seit 06.09.2004 vor. Derzeit laufen Verhandlungen zum Abschluss eines Überleitungsvertrages bzw. Überleitungstarifvertrages, deren Ergebnis in den Hauptpunkten im Vertrag festgehalten werden wird.

 

Die Bewertung des auszugliedernden Eigenbetriebes erfolgt auf der Grundlage der Bilanz des Eigenbetriebes per 31.12.2004. Diese Bewertung wird der Bemessung des Geschäftsanteils zugrunde gelegt, den die Stadt Offenbach als Gegenleistung für die Einlage des Eigenbetriebes in die Klinikum Offenbach GmbH erhalten wird.

 

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 20. Oktober 2004 der Vorlage einstimmig zugestimmt unter der Voraussetzung, dass das Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat abgeschlossen ist.