Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.11.2004
Eing. Dat. 03.11.2004
Nr. 762
Dez.:II (60)
Edith-Stein-Schule Erneuerung der Fußbodenbeläge
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 383/04 vom 03.11.2004, DS I (A) 762
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Erneuerung der Fußbodenbeläge in der Edith-Stein-Schule, nach der von der
GBM i.V. mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
Kostenberechnung, abschließend mit 185.000,-- € einschließlich Planungskosten,
wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 28500.94350 "Edith-
Stein-Schule, Erneuerung der Fußböden" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2004: 60.700,00 €
Haushaltsplan 2005: 53.000,00 €
Haushaltsplan 2006: 71.300.00 €
Gesamt: 185.000.00 €
Zum Zwecke der Beauftragung von Bauleistungen ist im Haushaltsplan 2004 eine
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 53.000,-- € enthalten und im Haushaltsplan
2005 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 71.300,00 € vorgesehen.
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Der Nadelfilz-Fußbodenbelag in der Edith-Stein-Schule ist alters- und abnutzungsbedingt so verschmutzt und teilweise irreparabel beschädigt, so dass eine Erneuerung unumgänglich ist.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden zur Vermeidung von Unfallgefahren in diversen Räumen die Böden im Rahmen der laufenden Unterhaltung durch die GBM repariert bzw. auch erneuert. Hierbei wurde ein Kautschukboden verwendet, der aufgrund der besseren Reinigungsmöglichkeiten hygienischer und insgesamt auch widerstandsfähiger ist. Dieses Material soll bei der nun anstehenden Erneuerung ebenfalls eingebaut werden.
Mit der Erneuerung der Böden, die nach Projektbeschlussfassung sukzessive in den jeweiligen Ferien in den Jahren 2004 bis 2006 erfolgt, soll nach Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Weihnachtsferien 2004 begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde von der GBM i.V. mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 185.000,00 € abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Bau- und Planungsamt wird sich - wie in allen gleichgelagerten Fällen - um Zuschüsse des Landes Hessen für die im Projekt enthaltenen Wärmedämmungsmaßnahmen bemühen; entsprechende Zuschussanträge sind in Vorbereitung.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
|