Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.11.2004

Eing. Dat. 03.11.2004

 

Nr. 764

 

Dez.: II + III

 

 

Neufassung der Sondernutzungssatzung für die Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 388/04 vom 03.11.2004, DS I (A) 764

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge

die als Anlage beigefügte neue Sondernutzungssatzung mit Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren für die Stadt Of
fenbach am Main beschließen.

Begründung:

Die Sondernutzungssatzung regelt die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen. Die Festsetzung von Gebühren ergeben sich aus der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Hess. Straßengesetzes, der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sondernutzungsgebühren und der Sondernutzungssatzung selbst. Die Sonder-nutzungssatzung der Stadt Offenbach war zum 14.10.1978 in Kraft getreten.

Mit Beschluss vom 22.05.2003 (DS l (A) 491/1) hat die Stadtverordnetenver-sammlung den Magistrat aufgefordert, eine überarbeitete Fassung der aus dem Jahre 1978 stammenden Satzung über Sondernutzungen und Nutzungen nach bürgerlichem Recht (Sondernutzungssatzung) zu erstellen und der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die vorliegende Neufassung der Satzung zeichnet sich durch übersichtlichen Aufbau und transparente Gebührenstruktur aus - wobei nicht mehr geregelt wird, als unbedingt erforderlich ist. Die Formulierungen sind auch unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse für Kundinnen und Kunden verständlich. Konkrete Vorgaben, welche die Attraktivität der Fußgängerzone erhöhen und das Er-scheinungsbild und die Aufenthaltsqualität für Kundinnen und Kunden in der Innenstadt verbessern, sind integriert. Dies soll, neben anderen Aspekten, auch
einer Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt dienlich
sein.

Zur Klarheit und Transparenz für Kundinnen und Kunden sind die Gebühren der am häufigsten nachgefragten Sondernutzungen im Gebührenverzeichnis der Satzung zusammengefasst. Gebührenspannen wurden durch konkrete Gebühren ersetzt, die teilweise angehoben wurden, wo dies die Vorgaben des Landes durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sondernutzungsgebühren verlangen bzw. die Gebührenanpassung lenkenden / steuernden Charakter, etwa für das Er-scheinungsbild der Fußgängerzone, hat. Erlaubnisnehmer werden deshalb zukünftig für Wegweiser im Stadtgebiet und für Materiallagerungen und Gerüste mehr als bisher bezahlen. Einzelgenehmigungen für Container werden unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes für einen Tag teurer, ab dem dritten Tag günstiger. Einzelhändler werden außerhalb der innerstädtischen Fußgängerzone und des Marktplatzes künftig für Warensteigen und -auslagen weniger als bisher zahlen.

Nicht mehr enthalten sind Nutzungsentgelte nach bürgerlichem Recht ohne Beein-trächtigung des Gemeingebrauchs; sie werden vom Bau- und Planungsamt gesondert festgesetzt (Beschluss des Magistrats vom 04.11.1998, Vorlage 325 / 98).

Die neue Struktur der Satzung orientiert sich an dem vom Hessischen Städtetag empfohlenen Satzungsmuster und wurde, ebenso wie die inhaltlichen Regelungen, verwaltungsintern abgestimmt und durch das Rechtsamt geprüft.

Anlagen

- Sondernutzungsatzung

- Synopse