Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.04

Eing. Dat. 25.11.04

 

Nr. 777

 

Dez.: I (62)

 

Bebauungsplan Nr. 584
(Grünring Waldstraße/Hainbachtal)
Billigung des Planentwurfes vom 22.11.2004
Antrag Magistratsvorlage Nr. 429/09 vom 24.11.04, DS I (A) 777

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 584 (Anlage 1) und die dazugehörige Be-gründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 22.11.2004, für das Gebiet zwischen der Waldstraße, der Fritz-Remy-Straße, der Grünanlage entlang des Hainbaches und der nördlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Offenbach, Flur 14, Flurstück 43/11 werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Begründung

 

Auf dem brachgefallenen Werksgelände der Firma „Rowenta“ ist nach der entsprechenden Neuordnung der Grundstücksstruktur ein neues Gewerbegebiet entstanden. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Erweiterungsflächen geschaffen, die sich aus den planer-setzenden Regelungen des § 34 BauGB allein nicht ableiten lassen. Der Bebauungs-plan setzt darüber hinaus den Verlauf des „Grünringes vom Main zum Main“ zwischen der Waldstraße und der Grünanlage am Hainbach fest. Gleichzeitig wird die vorhandene Dauerkleingartenanlage planungsrechtlich gesichert. 

 

Um Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der Reaktivierung des ehemaligen Industriegebietes an der Waldstraße durch die Anwendung des § 34 BauGB möglichst flexibel zu begleiten, wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 584 in den zurückliegenden Jahren nicht fortgeführt. Daher ist das aus dem bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gewonnene Abwägungsmaterial nicht mehr aktuell und eine erneute Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sinnvoll.

 

Mit dem Billigungsbeschluss kann auch die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen.  

 

Verteiler: Fraktionen + UPB 21 X Anlage1. Planentwurf (Stand 22.11.2004)

                                          Anlage 2. Begründung (Stand 22.11.2004)

                                    HFB 14 X Anlage 2. Begründung (Stand 22.11.2004)