Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.04

Eing. Dat. 25.11.04

 

Nr. 778

 

Dez.: I (11)

 

 

 

Bezirklicher Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Klinikums Offenbach auf die Klinikum Offenbach GmbH (Überleitungstarifvertrag)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 425/04 vom 24.11.04, DS I (A) 778


Der Magistrat möge der Stadtverordnetenversammlung empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Dem beigefügten Überleitungstarifvertrag (Anlage 1) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.V. (KAV Hessen), der Stadt Offenbach am Main, dem Klinikum Offenbach, der Klinikum Offenbach GmbH, der OKM Offenbacher Klinik-Management und Service GmbH einerseits sowie der ver.di - Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft andererseits und dem Personalrat des Klinikums Offenbach sowie dem Betriebsrat der OKM Offenbacher Klinik-Management und Service GmbH wird zuge-stimmt.

Gleichlautende Tarifverträge werden auch mit der dbb tarifunion und dem Marburger Bund, Landesverband Hessen e.V. (Anlagen 2 und 3 - jeweils nur 1. Seite) abgeschlossen.


Begründung:

Die Entwicklung des Klinikums Offenbach, das derzeit als betriebliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes geführt wird, in eine Klinikum Offenbach GmbH erfordert eine Überleitung des Personals auf die neue Gesellschaft.

 

Der vorliegende Überleitungstarifvertrag wurde mit der Gewerkschaft ver.di und dem Marburger Bund sowie dem Personalrat des Klinikums Offenbach und dem Betriebsrat der OKM einvernehmlich verhandelt und regelt die Personalüberleitung vom Klinikum Offenbach auf die Klinikum Offenbach GmbH. Es ist zu erwarten, dass sich die dbb tarifunion dem Tarifvertrag anschließt.

 

Der Überleitungstarifvertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien.

 

Anlagen 1, 2 und 3: Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 765