Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.01.2005

Eing. Dat. 06.01.2005

 

Nr. 796

 

Dez.: I (Amt 37)

 

 

Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 005/05 vom 05.01.2005, DS I (A) 796


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der beigefügten Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Offenbach wird zugestimmt.


Begründung:

Für jeden erteilten Einsatz in der Notfallversorgung werden derzeit Gebühren in Höhe von 19,46 Euro und für jeden erteilten Einsatz im Krankentransport werden derzeit Gebühren in Höhe von 12,02 Euro erhoben. Das entspricht einer Durchschnittsgebühr von 17,22 Euro.

 

Durch die allgemeine Entwicklung im Rettungsdienst sowie die Vorgabe des Hessischen Sozialministeriums, die Verordnung über die Qualitätssicherung im Rettungsdienst vom 27.02.2003 umzusetzen, ergibt sich für das Jahr 2004, bei gleich bleibendem Transportvolumen, eine Unterdeckung im Rettungsdienstbereich Offenbach in Höhe von 158.698 Euro.

 

Bei hochgerechneten 12.336 abrechnungsfähigen Einsätzen für das Jahr 2004, müsste die Rettungsdienstgebühr pro Einsatz um 12,86 Euro erhöht werden. Damit könnte eine kostendeckende Rettungsdienstgebühr in Höhe von 30,08 Euro pro vermitteltem Einsatz erzielt werden.

 

Gemäß Absprache mit dem Dezernenten im Jahre 2000 - die Rettungsdienstgebühr der Stadt Offenbach soll die Rettungsdienstgebühr des Kreises Offenbach nicht übersteigen, um dem Kreis Offenbach nicht nachträglich noch eine Rechtfertigung für die Trennung der Rettungsdienstbereiche zu ermöglichen - sollte die neue Rettungsdienstgebühr für den Rettungsdienstbereich Stadt Offenbach 21,38 Euro (entspricht der Rettungsdienstgebühr Kreis Offenbach im Jahr 2004) betragen.

 

 

 

 

 

Zurzeit wird geprüft, ob durch die Übernahme neuer Dienstleistungen, ohne zusätzlichen Personalaufwand in der Leitfunkstelle, das aufgeführte Defizit verringert werden kann.

 

Anlagen:        - Rettungsdienstgebührensatzung

- Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 01.07.2001

- Vorläufige Jahresrechnung 2004

- Synopse zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung