Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.01.2005

Eing. Dat. 06.01.2005

 

 

Nr. 797

 

 

Dez.: I (Amt 43)




Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 006/05 vom 05.01.2005, DS I (A) 797


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Honorarordnung der Volkshochschule Offenbach, erstmals in Kraft
    getreten am 01.01.1993, zuletzt auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
    geändert am 30.08.2001, wird wie folgt geändert (s. Gegenüberstellung)

2. Die so geänderte Honorarordnung tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft.


Begründung:

Die bisher gültige Honorarordnung nennt unter 4. in einer Aufzählung an Kooperationspartnern noch einen Drittmittelgeber, der aufgelöst wurde und somit nicht mehr existiert. Es handelt sich um eine rein anpassende Korrektur.

Zur besseren Erläuterung wird die alte Fassung der geänderten Fassung gegenüber gestellt:














alte Fassung

 

geänderte Fassung

(Änderungen kursiv)

 

4.
Bei Ma
ßnahmen, die im Auftrag von bzw. in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Sprachverband Deutsch für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Mainz; Hess. Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung Wiesbaden; Arbeitsverwaltung) durchgeführt werden, gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner geschlossenen Verträge. Kurse, die momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert werden, können nach Absprache mit der Amtsleitung analog der geförderten Kurse vergütet werden. Eine Gleichbehandlung der Kursleiter/innen sollte gewährleistet werden.

4.
in der Aufz
ählung wird der
Sprachverband Deutsch für
ausl
ändische Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, Mainz"
gestrichen

8.
Diese Honorarordnung tritt ab dem
04.02.2002 in Kraft.

 

8.
Diese Honorarordnung tritt ab sofort nach
Beschlussfassung in Kraft