Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.01.2005

Eing. Dat. 20.01.2005

 

Nr. 800

 



Gebührenverzicht bei Bürgerengagement
Antrag CDU vom 20.01.2005, DS I (A) 800

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Veranstaltungen unter freiem Himmel auf die Erhebung von Verwaltungskosten für Erlaubnisse und Gestattungen gegenüber Privatpersonen und nicht kommerziellen Vereinen und Vereinigungen aus Billigkeitserwägungen verzichtet werden kann, wenn diese sich mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligen.


Begründung:

Bürgerschaftliches Engagement bei öffentlichen Veranstaltungen wird von der Stadt Offenbach mit Gebührenerhebung bestraft. Viele Privatpersonen, Initiativen, Vereine und Vereinigungen müssen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und Kirchweihveranstaltungen im öffentlichen Raum Gebühren an die Stadt Offenbach entrichten, wenn sie einen Stand betreiben. Die Zahlungen an die Stadt erhöhen das Gebührenaufkommen nur unwesentlich, tragen aber durch den erhöhten Verwaltungsaufwand nicht zur Senkung des städtischen Haushaltsdefizits bei. Vielmehr wird massiver Unwillen bei der ehrenamtlich Tätigen ausgelöst, die durch ihr Engagement öffentliche Veranstaltungen der vorgenannten Art erst ermöglichen. Die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Engagement wird durch diese Gebührenerhebungen eher behindert.

 

Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob gegenüber Privatpersonen und nicht kommerziellen Vereinen und Vereinigungen aus Billigkeitserwägungen auf die Erhebung von Gebühren für Erlaubnisse und Gestattungen verzichtet werden kann, wenn sich dieser Personenkreis mit einem Stand an einem öffentlichen Straßenfest beteiligt und so bürgerschaftliches Engagement zeigt.