Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.01.2005

Eing. Dat. 20.01.2005

 

Nr. 801

 

Dez.: II (69 - AG Flughafen)

 

Ausbau Flughafen Frankfurt/Main Planfeststellungsverfahren Landebahn
Nordwest (NW)
hier: Stellungnahme / Einwendungen der Stadt Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 021/05 vom 19.01.2005, DS I (A) 801


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

„1. Die Stadt Offenbach a. M. lehnt die Erweiterung des Flughafens Frankfurt / Main
     durch das von FRAPORT beantragte Vorhaben
(i.W. neue Landebahn Nordwest
     und Terminal 3)
ab.

    
Die Stadt Offenbach a. M. nimmt negativ zum beantragten Vorhaben im Plan-
     feststellungs
verfahren (PFV) Stellung und erhebt Einwendungen gegen das
     Vorhaben (vgl.
Anlage, Teil A).

2. 
Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage dargestellte Stellungnahme /
    
Einwendungen (Anlage, Teil A) weiter auszudifferenzieren und zu ergänzen.

3. 
Die vollständigen Einwendungen bzw. die vollständige Stellungnahme sind / ist der
    
Stv.-Versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen."


Begründung:

zu 1.: Mit Schreiben vom 14.12.2004 hat das RP Darmstadt als verfahrensführende Behörde die gemäß der gesetzlichen Vorschriften am Verfahren Beteiligten die von FRAPORT eingereichten Planfeststellungs-Unterlagen zugeleitet. Es wird dort dargelegt, dass Einwendungen bis 14 Tage nach Ablauf der öffentlichen Auslegung am 16.02.2005 (also bis zum 02.03.2005) gegen das von FRAPORT beantragte

Vorhaben vorbringen können. Ferner wird die Stadt Offenbach aufgefordert bis zum 04.04.2005 eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.

Die Grundzüge („Leitsätze") der Einwendungen / Stellungnahme sind in der Anlage
im Teil A dargestellt. Die Stadt Offenbach a. M. macht damit deutlich, dass:

•   (1) weitere negative Belastungen i.W. durch die Zunahme von Lärm

(„Lärmteppich über Offenbach") und Schadstoffen nicht hingenommen wird,

.•   (2) die damit verbundene negative Veränderung allgemeiner Standortbedingungen nicht akzeptiert wird,

•   (3) die Verschlechterung der Lebensgrundlagen und die Beeinträchtigung der

Gesundheits- und Daseinsfürsorge nicht hingenommen wird,

•   (4) restriktive, nicht angemessen abgewogene Eingriffe in die Planungshoheit

und in Rechtspositionen der Stadt Offenbach nicht akzeptiert werden,

•   (5) Offenbach negativ fiskalisch belastet wird, was die Eigentums- und

Selbstverwaltungsgarantie (u.a. Planungshoheit) nach Art. 14 und 28 GG unzulässig aushöhlt und damit nicht hinnehmbar ist,

•   (6) die politisch-soziale Erosion bei der Verwirklichung des Vorhabens für die

Stadt Offenbach nicht auszuschließen ist, was ebenfalls nicht akzeptiert wird.

Damit wird weder der allgemein positive Standorteffekt des Flughafens Frankfurt/Main für die Metropolregion Frankfurt Rhein-Main negiert, noch die positiven Einkommens- und Beschäftigungseffekte (unabhängig von deren quantitativen Ausmaß). Die von der Stadt Offenbach getragenen Belastungen durch den Flughafen Frankfurt/Main haben jedoch bereits heute eine Dimension erreicht, in der die Belastungsgrenze erreicht oder auch bereits überschritten ist, so dass weitere Belastungen aus dem geplanten Vorhaben abgelehnt werden. Dies hat auch der VGH Kassel (zumindest für die Nacht) in seinem Urteil vom 02.04.2003 (Entscheidungsgründe) ebenfalls ausgedrückt:

„In tatsächlicher Hinsicht legt der erkennende Senat insoweit zugrunde, dass die durch den Nachtflugverkehr in der Umgebung des Flughafens Frankfurt am Main hervorgerufene Lärmbelastung zumindest in bestimmten (südwestlichen) Teilen des Stadtgebietes der Klägerin" (Stadt Offenbach) „ sowohl die einfach-rechtliche (...) als auch die aus Art. 2 Abs. 2 und Art 14 GG abgeleitete (...) verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle überschreitet".

Zur Wahrung der Rechtsposition der Stadt Offenbach a. M. in einem evtl. Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss - sollte dieser das beantragte Vorhaben in der beantragten Form zum Gegenstand haben - ,ist es erforderlich, fristgemäß Einwendungen vorzubringen. Die Wahrung dieser Rechtsposition u.a. im Hinblick auf spätere Entschädigungsforderungen / Forderungen zum passiven Lärmschutz legt auch - unabhängig von der Position zum Ausbau des Flughafens -die Formulierung von Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben nahe. Die Position wird auch in der Stellungnahme, die die Stadt Offenbach als am Vorhaben beteiligter Träger öffentlicher Belange abgeben kann, zum Ausdruck gebracht.

Unabhängig von der hier dargestellten Ausbaumaßnahme des Flughafens bemüht sich der Magistrat (u.a. durch entsprechende Anträge an die Fluglärmkommission) um eine Verbesserung auch der Ist-Situation. Sollten sich hieraus entsprechende Entlastungseffekte für Offenbach generieren lassen, so ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus Wachstumseffekte für den Flughafen ergeben könnten, ohne die erforderlichen Entlastungen zu gefährden oder gar zu zusätzlichen Belastungen zu führen.

zu 2 + 3: Die in der Anlage (Teil A) dargestellten wichtigsten Einwendungen und Argumente für die Stellungnahme gegen das von FRAPORT beantragte Vorhaben sind innerhalb der gesetzten Fristen weiter zu differenzieren und zu ergänzen. Dies soll sicherstellen, dass alle Argumente gegen das Vorhaben vorgebracht werden, im nachfolgenden Erörterungstermin umfassend von den Vertretern der Stadt Offenbach verhandelt werden können und in einem potentiellen Klageverfahren gegen den Planfeststellungs-Beschluss umfassend juristisch vorgegangen werden kann.

 

 

Die Teile B - E dienen lediglich der Information. Unter B wird das Vorhaben in den Grundzügen beschrieben und im Teil D die negativen Auswirkungen für Offenbach knapp dargestellt. Auf die wesentlichen bestehenden Beschlüsse wird in Teil C verwiesen. Weitere Erläuterungen werden in Teil E gegeben.

Die Anlage mit den Teilen A- E liegt im Geschäftszimmer der Dez. IV-IX (ZG 16) und danach im Büro der Stv.-Vers. (OG 21) aus. Allen Mag.-Mitgliedern, Stv.-Fraktionen, den Mitgliedern der Ausschüsse HFB und UPB sowie dem Stv.-Büro wird jeweils 1 digitales Ex. als CD zur Verfügung gestellt.

Anlage:

Teil A Stellungnahme/Einwendungen der Stadt Offenbach a. M., (Leitsätze)

Hinweis auf die gesamten Teile:

      Teil B     Verfahrensstand / PFV und Beschreibung des Vorhabens FRAPORT

      Teil C     Beschlußlage in der Stv.-Versammlung Offenbach

      Teil D     Die Auswirkungen auf Offenbach (unter Würdigung der Differenzen

gegenüber ROV)

•    Teil E     Einige Anmerkungen zur Differenzierung / Ergänzung der

Einwendungen/Stellungnahme

 

Verteiler:

 

Teil A

 

71 x Stadtverordnete
  7 x Fraktionen


Teil B, C, D, E (auf CD)

14 x HFB

14 x UPB

  7 x Fraktionen