Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.01.2005

Eing. Dat. 20.01.2005

 

Nr. 802

 


Offenbach gegen mehr Fluglärm: Kein Anspruch ohne Einspruch
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP vom 20.01.2005, DS I (A) 802


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative der Stadt
    Offenbach, des BUND, des Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch
    Lärm sowie des Aktionsbündnisses gegen den Flughafenausbau in Offenbach zur
    Information über Einspruchsmöglichkeiten gegen den geplanten Flughafenausbau.  

2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf,
    Einspruch gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zu
    erheben.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport-AG auf, bei der Quantifizierung
    der Lärmbelastung Offenbachs bei der Berechnungsgrundlage des Mediations-
    verfahrens zu bleiben und nicht die Belastung Offenbachs durch eine Änderung der
    Berechnungsgrundlage herunterzurechnen. 

4. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Das technische System verfügt über
    eine Sättigungskapazität von mindestens 900.000 Flugbewegungen pro Jahr.
    Tatsächlich eingestellt werden von Fraport in den Planfeststellungsunterlagen jedoch
    nur 660.000 Flugbewegungen pro Jahr. Es ist zu befürchten, dass diese zusätzlichen
    möglichen und nicht bewerteten mindestens 240.000 Flugbewegungen pro Jahr
    später ohne Beteiligung der Betroffenen realisiert werden und zusätzliche
    Belastungen hervorrufen.

5. Die Stadtverordnetenversammlung sieht unabhängig von allen Ausbauplanungen ein
    generelles Nachtflugverbot zwischen  22:00 Uhr und 6:00 Uhr  ohne Ausnahmen für
    den gesamten Flughafen als dringend notwendig an.

6. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Nach Auffassung von Fraport sind
    Landungen des Großraumflugzeuges A 380  derzeit nur auf der nördlichen Start- und
    Landebahn des Parallelbahnsystems zulässig und zwar ausschließlich auf dieser
    Bahn. Trotzdem stellt Fraport im vorliegenden Planfeststellungsantrag keine
    Landungen des Großraumflugzeuges A 380 auf dieser Bahn ein. Da das Flugzeug
    nach Auffassung der Fraport nur auf dieser Bahn verkehren kann, wird dies zu einer
    dritten Einflugschneise über Offenbach und damit zu zusätzlicher Fluglärmbelastung
    Offenbachs führen. Die Stadt Offenbach teilt nicht die Auffassung der Fraport, dass
    Landungen auf dieser Bahn derzeit zulässig sind.

BEGRÜNDUNG

Es ist zu begrüßen, dass seitens der städtischen Gremien und der Bürgerinitiativen in Offenbach alles unternommen wird, den Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung beim Erheben der Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gegen den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens zukommen zu lassen.

 

In Offenbach müssen alle Kräfte gegen mehr Fluglärm gebündelt werden. Es ist nach Ansicht der Antrag stellenden Fraktionen für Offenbach von zentraler Bedeutung mit allen juristischen Mitteln gegen den geplanten Flughafenausbau Stellung zu beziehen. Es gilt zu verhindern, dass ganz Offenbach unter einen Lärmteppich gelegt wird und in  seiner Planungshoheit eingeschränkt wird. Mit der geplanten Nordwestbahn würde ganz Offenbach unter dem Fluglärmteppich der An- und Abflugschneisen liegen. Die Lärmbelastungen wären enorm. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Offenbach Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gegen den geplanten Flughafenausbau erheben, um dieses Projekt zu Fall zu bringen und um ihre Interessen und Rechte zu wahren.

 

Die Antrag stellenden Fraktionen sehen bei dieser zentralen Frage der städtischen Entwicklung auch die Stadtverordnetenversammlung in der Pflicht. Sie sollte geschlossen gegen mehr Fluglärm über Offenbach Stellung beziehen und die Bürgerinnen und Bürger auffordern, von der Möglichkeit der Einwendungen gegen die Planfeststellung Gebrauch zu machen.

 

Die Belastung durch Fluglärm ist ein wesentliches Thema für Offenbach. Die Fraport verabschiedet sich derzeit in ihren Lärmberechnungen von den Grundlagen des Mediationsverfahrens  (Schwellenwerte plus 100% zu 100% Berechnung) und versucht durch Absenkung der Schwellenwerte und die sog. Realverteilung mit Standardabweichung die Lärmbelastungen, insbesondere der beiden Großstädte Offenbach und Mainz herunterzurechnen und sie de facto aus dem Belastungsbereich herauszunehmen. Dies bedeutet, dass die Lärmbelastung Offenbachs durch die Fraport so lange schön gerechnet wird, bis sie kaum mehr existiert.

 

Den Antragsunterlagen kann entnommen werden, dass die eingestellte jährliche Flugbewegungszahl von 660.000 Flugbewegungen nicht ausreichend ist, um alle Passagiere und die schon jetzt prognostizierte Fracht zu transportieren. Daraus kann geschlossen werden, dass schon für das Jahr 2015 Fraport von einem deutlich höheren Bewegungsaufkommen ausgeht als in die Bewertung eingestellt wurde. 

 

Als  Mogelpackung bewerten die Antrag stellenden Fraktionen auch das von Fraport beantragte sog. Nachtflugverbot. Fraport hat ein Nachtflugverbot von 23:00 Uhr – 5:00 Uhr morgens für den Fall des Ausbaus beantragt. Dieses bezieht sich nicht auf alle Flugbewegungen, sondern nur auf geplante Flüge. Man kann bei den Aktivitäten von Fraport also nicht von einem Nachtflugverbot, sondern höchstens von einer Nachtflugbeschränkung sprechen. Wenn man die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zugrunde legt, wird es nach den Planfeststellungunterlagen mehr Flüge in dieser Zeit geben als jetzt. In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr und 5:00 Uhr und 6:00 Uhr wäre dann mit erheblichen Flugbewegungen zu rechnen. Deshalb ist es für die Stadt Offenbach von elementarem Interesse, ihre Forderungen nach einem generellen Nachtflugverbot von 22:00 Uhr – 6:00 Uhr zu bekräftigen.

 

Äußert kritisch wird von den Antrag stellenden Fraktionen auch die Frage der Starts und Landungen der neuen Großraumflugzeuge A 380 gesehen.

 

In den Unterlagen zu den Planfeststellungsverfahren zur A-380-Halle  und dem Erörterungstermin ist klar erkennbar geworden, dass der A 380 nach Auffassung von Fraport nur auf der heutigen nördlichen Parallelbahn starten und landen kann. Die Auffassung, dass das bestehende Start- und Landesystem dazu geeignet ist, wird von der Stadt Offenbach nicht geteilt.

 

Die Fraport hat von ungefähr 27.000 Flugbewegungen aus diesem Aufkommen (Starts und Landungen pro Jahr) gesprochen. Dies heißt, wenn nur auf der nördlichen Parallelbahn gestartet und gelandet werden kann, wird ein Großteil dieser Starts und Landungen über den Köpfen der Offenbacher stattfinden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Offenbach hat allen Grund, die Aussagen der Fraport stets kritisch zu hinterfragen und die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, Einwendungen im eigenen Interesse gegen den geplanten Flughafenausbau zu erheben.