Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.02.2005

Eing. Dat. 16.02.2005

 

Nr. 805

 

 

Umsetzung von Hartz IV in Offenbach
Antrag PDS vom 16.02.2005, DS I (A) 805


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf wie folgt über die Umsetzung von Hartz IV in Offenbach zu berichten:

1. Wie viele ehemalige Arbeitslosenhilfeberechtigte und wie viele ehemalige
    Sozialhilfeberechtigte in Offenbach erhielten bis 31. Dezember 2004 Anträge für
    Arbeitslosengeld II?
    a. Wie viele davon waren Frauen?
    b. Wie viele davon waren Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

2. Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld II wurden bis zum 31. Dezember 2004 gestellt?
    a. Wie hoch war dabei der Anteil der Frauen?
    b. Wie hoch war der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
    c. Wie hoch war der Anteil der Sozialhilfeberechtigten?
    d. Wie hoch war der Anteil Arbeitslosenhilfebeziehenden?

3. Für wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden Anträge auf Arbeitslosengeld II bzw.
    Sozialgeld gestellt?
    a. Bei wie vielen davon handelte es sich um Bedarfsgemeinschaften mit Kindern?
    b. Wie viele Alleinerziehende mit Kindern befanden sich darunter?

4. Wie viele der Antragstellenden haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
    a. Wie hoch ist der Anteil der Frauen?
    b. Wie hoch ist der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
    c. Wie hoch ist der Anteil derjenigen die vorher Sozialhilfe bezogen haben?

5. Wie hoch ist der Anteil der unter 25jährigen bei den Arbeitslosengeld
    II- Empfangenden?
    a. Wie hoch ist dabei der Anteil der Frauen?
    b. Wie hoch ist der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

6. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben Anspruch auf Transferleistungen?
    a. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern befinden sich darunter?
    b. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden mit Kindern?

7. Wie viele der Arbeitslosengeld II Beziehenden erhalten nicht die volle Regelleistung?
    a. Um wie viele Frauen handelt es sich dabei?
    b. Um wie viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit handelt es sich dabei?


8. Wie viele Widersprüche gegen die Bescheide des Arbeitslosengeldes II sind inzwischen
    bei der Agentur für Arbeit oder dem Main Arbeit GmbH eingegangen?

9. Wie viele Anträge auf ALG II wurden abgelehnt, weil
    a. das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist?
    b. das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist?
    c. wie verteilen sich die abgelehnten Anträge auf die Personengruppen Frauen, Männer
    und MigrantInnen?

10. Wie vielen Antragstellenden von Arbeitslosengeld II fehlt es an einem eigenen
      Bankkonto?
      a. Wie vielen Antragstellenden wurde jetzt nach einer positiven Antragstellung ein
      Konto bei welcher Bank eingerichtet?
      b. Wie vielen Antragstellenden wurde neuerlich von welcher Bank die Einrichtung   
      eines Kontos abgelehnt?


Begründung:

Mit der Einführung von Hartz IV in Offenbach haben sich die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung eine Einsparung im städtischen Haushalt in Höhe von rund 10 Mill. Euro pro Jahr versprochen. Dies basierte auf einer Hochrechnung aller im Herbst 2004 verfügbaren Daten.

 

Nunmehr gilt es festzustellen, ob diese Kalkulation des Herbstes 2004 realistisch war oder ob die Stadt zusätzlich durch das Regelungswerk von Hartz IV finanzielle Einbußen erleidet. Dazu ist eine möglichst genaue Erfassung des "Ist-Zustandes" der Umsetzung von Hartz IV in Offenbach erforderlich.

 

Die antragstellende Fraktion hatte sich seinerzeit als einzige Fraktion gegen die Einführung von Hartz IV ausgesprochen. Nunmehr hat auch der Deutsche Städtetag erklärt, dass sich die Defizite der Kommunen durch die Einführung von Hartz IV auf 7 Milliarden Euro im Jahre 2005 (2004: 4,1 Milliarden Euro) erhöhen würden. Es gäbe wesentlich mehr ALG II-Bezieher als ursprünglich erwartet.

 

Um ein realistisches Bild der Lage in Offenbach zu erhalten ist der Magistrat zu verpflichten im Sinne des Antragstenors zu berichten. Bezüglich Ziffer 10 des Antrages ist anzumerken, dass seinerzeit bei der Ablehnung des Antrages DS I (A) 648 erklärt wurde, in Kürze werde mit der Einführung von Hartz IV ohnehin alles anders werden. Insofern ist von Interesse zu erfahren, inwieweit nunmehr weiterhin Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern von lokalen Banken und Sparkassen das eigene Girokonto verweigert wird.