Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.02.2005

Eing. Dat. 24.02.2005

 

Nr. 808

 


Gegen illegale Schmierereien: Anti-Sprayer-Mobil
Antrag FDP vom 24.02.2005, DS I (A) 808


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Bemühungen gegen illegale „Graffitis“ zu intensivieren. Hierfür ist zu prüfen und zu berichten, ob ein sogenanntes „Anti-Sprayer-Mobil“, orientiert am Modell der Stadt Pforzheim, in Offenbach eingeführt werden kann.

Eine Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt, Handwerksinnung und Polizei sowie eine regionale Zusammenarbeit sind in die Prüfung einzubeziehen.


Begründung:

Die Situation:

 

Graffitis werden teilweise gezielt als künstlerische Elemente eingesetzt, um graue Betonwände zu gestalten. Dies ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist aber, wenn Sprayer mit ihren Sprühdosen durch die Stadt ziehen und Häuserwände meist mit so genannten „Tags“ (Signaturenkürzel) oder „Bombings“ (ohne Aufwand erstellte Motive) beschmieren. Diesem illegalen Eingriff in fremdes Eigentum ist entgegenzutreten. Die verschmierten Häuserwände hinterlassen zudem den Eindruck von Verwahrlosung. In einigen Straßenzügen ist fast jedes Haus das Opfer von Schmierereien.

 

Die Idee:

 

Die antragstellende Fraktion sieht ein „Anti-Sprayer-Mobil“ nach dem Vorbild der Stadt Pforzheim als sinnvolle Maßnahme an. Dort können Hausbesitzer die Schmierereien binnen zweier Tage entfernen lassen. Wenn Graffitis schnell beseitigt werden, dämpft dies – so die Erfahrungen - den Tatendrank der illegalen Sprayer. Denn sie können ihre Schmierereien nicht lange bewundern und Nachahmer kommen nicht auf dumme Gedanken. In Pforzheim sind seit dem Einsatz des Mobils im Jahr 2001 die Farbschmierereien um zwei Drittel zurückgegangen.

 

 

 

 

Das Verfahren:

 

Der Geschädigte erhält nach einem Anruf oder Anzeige bei der Polizei ein kurzes Formular mit Antrag auf kostenlose Graffitibeseitigung. Die Malerinnung beteiligt einen Malermeister, der die Schmierereien schnellstmöglich fachmännisch beseitigt. Die Kosten des Malermeisters übernimmt ein gemeinnütziger Verein mittels eines eingerichteten Sonderkontos. Es wird gespeist durch gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich angeordneten Zuweisungen von Geldauflagen, Bußgeldern von ertappten Sprayern und anderen Tätern sowie Spenden von Unternehmen oder aus der Bevölkerung.

 

Das Ziel:

 

Mit dem Anti-Sprayer-Mobil kann nach Auffassung der antragstellenden Fraktion die Anzahl neuer Schmierereien stark minimiert und damit mittelfristig die Anzahl der illegalen Graffitis insgesamt reduziert werden. Durch die höhere Anzahl der Graffiti-Beseitigung steigt auch der Umsatz der beteiligten Malerbranche. Das Anti-Sprayer-Mobil bekämpft also damit Verwahrlosungstendenzen und fördert den Mittelstand.