Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.02.2005
Eing. Dat. 24.02.2005
Nr. 812
Dez.: II (Amt 60)
Bachschule Rückbau und Neuerrichtung Dachgeschoss einschließlich
Brandschutzmaßnahmen
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 049/05 vom 23.02.2005, DS I (A) 812
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Rückbau und der Neuerrichtung Dachgeschoss sowie Brandschutzmaß-
nahmen an der Bachschule, nach der von der EEG und in Verbindung mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschlie
ßend mit 2.460.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Resteübertragung
wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsstelle 28060.94060
„Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
Haushaltsreste 384.000,-- €
(davon sind noch zu
übertragen: 242.363,95 €)
Haushaltsplan 2005 1.194.000,-- €
Haushaltsplan 2006 882.000,-- €
Gesamt: 2.460.000,-- €
3. Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
28060.94060 „Bachschule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“
von 672.000,-- €
um 210.000,-- €
auf 882.000,-- €
zu erhöhen.
Die Mittel i. H. v. 210.000,-- € werden von der Haushaltsstelle 24000.94310
„GTS, Dach- und Betonsanierung Schusterbau“ umgesetzt.
4. Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle 28060.94060 „Bach-
schule, Flachdachsanierung Aufbau Gewölbedach“ ist im Nachtrag von 450.000,-- €
auf 882.000,-- € zu erhöhen.
5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Die für die Bachschule vom Architekturbüro Christl + Bruchhäuser, Frankfurt a. M., in Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft – EEG – als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Planungs- und Kostendatenunterlagen schließen mit 2.460.000,00 € ab.
Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Rückbau und Neuerrichtung Dachgeschoss
Die Bachschule ist eine 4 - 5 zügige Haupt- und Realschule mit Förderstufe
(ca. 580 Schülerinnen und Schüler), deren Aufnahmefähigkeit zur Zeit erschöpft ist.
Es fehlen ein Mehrzweck- und Musikraum mit Abstellfläche für die schuleigene mobile Bühne, 3 Klassenräume, 1 Fachraum für Kunst und Zeichnen sowie
2 Differenzierungsräume, 2 Elternsprechzimmer und Nebenräume.
Um den Unterrichtsbetrieb sicher zu stellen, das pädagogische Konzept der Schule umzusetzen und die Aufnahmekapazitäten zu verbessern, ist der Rückbau und die Neuerrichtung des Dachgeschosses mit den vorgenannten Räumlichkeiten notwendig.
Das nach dem Krieg entstandene und zur Zeit als Dachgeschoss fungierende
4. OG kann den heutigen Anforderungen an Konstruktion, Bauphysik und Raumstandards nicht mehr Genüge leisten. Es weist zudem zahlreiche bauliche, brandschutz- und schallschutztechnische Mängel (siehe Brandverhütungsschau vom 29.08.2001) z. B. im Bereich der Verglasung, der Wärmedämmung sowie der Abdichtung auf.
- Abbruch
Die Konstruktion des Bestandes, d. h. die Decke und das bestehende Tragsystem (Stahlstützen und Stahlträgerrost) bleiben fast vollständig erhalten, nur im nördlichen Bereich ist zur Errichtung des Mehrzweckraumes der Dachüberstand abzureißen. Der Fußbodenbelag sowie die Abdichtung und Wärmedämmung des Daches werden entfernt, die Fassade und Teile der Innenwände werden zurückgebaut.
- Brandschutzmaßnahmen
Im Rahmen der Neuerrichtung des Dachgeschosses ist auch eine umfassende Beseitigung der vorhandenen Brandschutzmängel gemäß Brandverhütungsschau der Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, im gesamten Gebäude vorgesehen (wie z. B. Vergrößerung der Rauchabzugsöffnungen in den Treppenhäusern, Nachrüsten der rauchdichten Türen mit Gummidichtungen, Einbau von T-30 Türen, Verlegung der Wandhydranten in die angrenzenden Flure, Einbau von Paniktürschließer an den Flurtüren, Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen in F-90, Erstellung von Feuerwehrplänen, Erstellung und Anbringung von Rettungswegplänen, usw.).
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie
eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.