Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.02.2005

Eing. Dat. 24.02.2005

 

Nr. 813

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

 

            Dezernat II

            Amt 60

Vorlage an den Magistrat Nr.       

 

Umbau und Erweiterung der
Geschwister-SchollEdith-Stein-Schule als

 

 

Ganztagsschule

 

hier: Projektbeschluss

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 050/05 vom 23.02.2005, DS I (A) 813



 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord-
netenversammlung wie folgt

beschließt:

1.

 

1.Dem Umbau und der Erweiterung der Geschwister-SchollEdith-Stein-Schule als Ganztagsschule, nach der von der
   
EEG und in .V.erbindung mit. Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
   
detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.424200.0000,-- € einschließlich
   
Planungskosten, wird zugestimmt.

2.

 

Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und vorbehaltlich der Resteübertragung
   
wie folgt bereitgestellt:
auf der
    Haushaltsstelle 20000.94620600
   Edith-SteinGeschwister-Scholl-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ wie folgt bereit-.gestellt:

    Haushaltsreste                            14200.000,-- €
    (davon sind noch zu
   
übertragen: 8146.089,46 €)
     
Nachtragshh.-Plan  2004
: 377.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,-- €
Haushaltsplan 2005
:                        8001.023.000,-- €
    Haushaltsplan 2006                   48440.000,-- €
    Gesamt:                                   1.4240.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,-- €

3.

Im Investitionsprogramm ist in 2006 der Ansatz bei der Haushaltsstelle
   
20000.94600
    „Edith-Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“

    von                                                 350.000,-- €
    um                                                  1390.000,-- €
    auf                                                 48440.000,-- €
    zu erhöhen.

    Die Mittel i. H. v.              1390.000,-- €
    werden von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung“  
   
umgesetzt.


4.

 

Die Verpflichtungsermächtigung 2005 bei der Haushaltsstelle 20000.94600 „Edith-
   
Stein-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ ist im Nachtrag um 1390.000,-- € auf
   
48440.000,-- € zu erhöhen.

5.

 

Beim Hessischen Kultusministerium stehen für bereits anerkannte, ganztägig
   
arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein
   
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zu
   
kunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung.

   

[61] 

Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung.
Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich Mitte des Jahres fest-
   
stehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle 20000.36030 - Edith-Stein-
   
Schule, Zuweisung Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (Ganz-
   
tagsschulprogramm) - veranschlagt.

6.

 

 

 

3.Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung“ im Nachtrags-haushaltsplan 2004 bzw. Haushalt 2005 auf die Haushaltsstelle 20000.94620 „Geschwister-Scholl-Schule, Bau-Ganztagsbetreuung“ umzusetzen.

4.Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung“.

 

 

6.Beim Hessischen Kulturministerium sind für bereits anerkannte ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) beantragtMit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
   
vorliegt und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegenten, da bei neuen Investi-
   
tionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.



 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.10.2003 – DS I (A) 548/2 und 548

u. a. folgende Priorität für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Angebote beschlossen:

 

Edith-Stein-Schule

Geschwister-Scholl-Schule

Schillerschule

Mathildenschule

Ernst-Reuter-Schule

Bachschule,

 

und vom Grundsatz her folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:

 

2003        600.000 €
2004     2.500.000 €
2005     2.250.000 €
2006     2.250.000 €
2007     2.250.000 €

 

Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule ist umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass die Maßnahme nach 2005 zurückgestellt werden muss. Für die Geschwister-Scholl-Schule und die Schillerschule liegen die Unterlagen vor; diese wurden am 08.04.2004 beim Land Hessen zur Prüfung und Festsetzung des Zuwendungsbetrages eingereichtwurden die Projektbeschlüsse in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2004 gefasst.. Mit  dem Eingang des Zuwendungsbescheides ist im Sommer 2004 zu rechnen.Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule war umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass diese Maßnahme nun erst zur Vorlage kommen kann.

 


 


 

DDie für die Geschwister-SchollEdith-Stein-Schule-Schule vom Architekturbüro Mühlhause + SchinkelWellnitz, Offenbach a. M., in

Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und

 Erschließungsgesell­schaft – EEG – als Projektsteuerer erstellten und vom Revisi­onsamt geprüften Planungs- und Kostendatenunterlagen schließen mit 1.42400.000,--00 € ab.

 

 

 

Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

 

- Errichtung eines eingeschossigen Schulpavillons

Zwischen der Sporthalle und dem Hausmeisterhaus wird ein neuer Schulpavillon errichtet. Alle Räume werden eingeschossig entlang eines Erschließungsflures angeordnet. Es entstehen ein Speise-/Aufenthaltsraum, eine Bibliothek/Medioothek, ein Hausaufgabenraum, ein Schülerkiosk, eine Küche mit Lager sowie Sanitärräume und Technikräume.

 

- Umbaumaßnahmen

Zur Erfüllung des Raumprogrammes werden zwei der insgesamt drei Hausaufgabenräume im ersten Obergeschoss des bestehenden Verwaltungsgebäudes untergebracht. Hierfür muss der dort befindliche Kartenraum in das Kellergeschoss des Klassentraktes umgelagert werden.Um die notwendigen Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung unterzubringen, wird der Bestand umgebaut bzw. auch aufgestockt.

Im Erdgeschoss
werden , im „öffentlichen“ Bereich, neben Cafeteria und Mediothek, werden der Freizeitbereich und ein Hausaufgabenraum in ehemaligen Klassenräumen eingerichtet.

Im nördlichen Bereich der Schule erfolgt eine Aufstockung auf das Erdgeschoss. Hier entstehen, mit Anbindung an die Erschließung der Schule im

1. Obergeschoss, vier Klassenräume als Ersatz für die im Erdgeschoss entfallenen Räume sowie zwei Hausaufgabenräume für die Ganztagsbetreuung.

Als zusätzliche Erschließung des 1. Obergeschosses und damit auch der Schaffung der Zugänglichkeit für Behinderte, erfolgt der Einbau eines Aufzuges. Damit wird auch eine Zugänglichkeit für Behinderte geschaffen.

Zur Gewährleistung der Ganztagsbetreuung sind weiterhin in der Lehrküche, in der die Mittagsversorgung sichergestellt wird, Erneuerungs- und Renovierungsarbeiten erforderlich. Die Essensausgabe erfolgt dann in der an die

Cafeteria angeschlossenen Wärmeküche.

Um die Zugänglichkeit der daneben liegenden Mediothek von außen her zu erreichen, wird dort eine Eingangstür mit Windfang in die bestehende Fassade integriert.

 

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie

ei­ne detaillierte Kostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

 

 

Offenbach am Main, den 21.02.200511.02.200503.02.200502.02.200508.06.2004

 

Dezernat II

 

AL

ABL

SGL

SB

60.0

 

 

 

 

60.1

 

 

 

 

60.1.1

 

 

 

 

60.1.2

 

 

 

 

60.5.0

 

 

 

 

60.5.1

 

 

 

 

 

 

 

H. Schneider

Bürgermeister

 

 

AL

ABL

SGL

SB

60.0

 

 

 

 

60.1.1

 

 

 

 

60.1.2

 

 

 

 

60.5.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 [61]