Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.03.2005

Eing. Dat. 24.03.2005

 

 

Nr. 822

 

 

 

Bekämpfung der Kinderarmut in Offenbach
Antrag PDS vom 22.03.2005, DS I (A) 822


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, binnen drei Monate nach Annahme dieses Antrages
durch die Stadtverordnetenversammlung dieser ein schlüssiges Gesamtkonzept vor
zu legen, das auf die Stadt bezogen detailliert die lokal vorhandenen Ursachen und
Spielarten von Kinderarmut benennt, Forderungen zur Bekämpfung derselben an
Bund und Land zu benennen vermag und überdies konkrete, realisierbare Schritte
zur Bekämpfung der Kinderarmut im Stadtgebiet im Rahmen der eigenen
Möglichkeiten vorschlägt.


Begründung:

 

Annähernd 21 Prozent der Offenbacher Kinder und Jugendlichen leben in Armut. Dies ist gemessen am gesellschaftlichen Reichtum der Bundesrepublik ein Skandal. Der Magistrat der Stadt Offenbach ist sicherlich nicht verantwortlich für die gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen, die zu dieser Entwicklung geführt haben. Gleich-wohl ist es nach Auffassung der PDS-Fraktion unerlässlich, dass die Stadt Offenbach wenigstens versucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier Abhilfe zu schaffen.

 

Die Sozialdezernentin hat medial einige Schritte zur Bekämpfung der Kinderarmut angekündigt, bezogen beispielsweise auf die Frage Alleinerziehender und der Unterbringung von Kindern zur Ermöglichung der Berufstätigkeit der Eltern bzw. des erziehenden Elternteils. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings kein ausreichender.

 

Notwendig ist vielmehr ein Gesamtkonzept, das auf die Stadt bezogen realisierbare Schritte zur Bekämpfung der Kinderarmut benennt. Sollten letztere nach Auffassung des Magistrats sich in den von der Stadträtin bereits angekündigten Maßnahmen erschöpfen, so ist es für die Stadtverordnetenversammlung gleichwohl von Interesse zu erfahren, aus welchen Gründen der Magistrat zu dieser Auffassung gelangt.