Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.04.2005
Eing. Dat. 24.03.2005
Nr. 825
Dez.: I (20)
Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS)
Umstieg zur Doppik
hier: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 074/05 vom 23.04.2005, DS I (A) 825
Die Stadtverordnetenversammlung möge
die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
beschließen.
Begründung:
Am 26.01.2005 hat der Hessische Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zugestimmt. § 92 (3) Satz 2 HGO der neuen Fassung schreibt vor, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) geführt werden kann. Besagte Vorschrift lässt auch den Wechsel zur erweiterten Kameralistik zu, jedoch empfiehlt die Kämmerei eine Ent-scheidung zu Gunsten der doppelten Buchführung. Im Gegensatz zur erweiterten Kameralistik stellt die doppelte Buchführung im Hinblick auf eine künftig zu erstellende Konzernbilanz eine deutliche Vereinfachung dar, da konzernweit (Kernverwaltung, Beteiligungen und Eigenbetriebe) ein annähernd einheitliches Finanz- und Rechnungswesen vorhanden ist.
Hinsichtlich der Projektkosten ist bei alternativer Einführung der erweiterten Kameralistik nicht mit geringeren Kosten zu rechnen.
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main
Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main