Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.04.2005
Eing. Dat. 07.04.2005
Nr. 827
Dez.: II (Amt 60)
Fundamentunterfangung am Gebäude der Edith-Stein-Schule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 097/05 vom 06.04.2005, DS I (A) 827
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Fundamentunterfangung inklusive der Setzungsschadensbeseitigung am
Gebäude der Edith-Stein-Schule, nach der von der EEG in Verbindung mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
abschließend mit 500.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 28500.94220
"Edith-Stein-Schule, Fundamentsanierung" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2005: 500.000,-- €
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Die Edith-Stein-Schule wurde vor dreißig Jahren als ein- bis dreigeschossiges, teilunterkellertes Gebäude errichtet.
Im nördlichen, nicht unterkellerten Gebäudeteil traten in den vergangenen Jahren Verformungen des Gebäudes auf, die zu größeren Riss-Schäden an Wänden und Fußböden, hauptsächlich in den dort angeordneten Werkräumen und der Lehrküche, geführt haben. Kontrollmessungen in den vergangenen drei Jahren haben ergeben, dass vertikale Verformungen der Bauwerksstützen von bis zu 6 cm registriert wurden.
Die Ursachen für die deutlichen Verformungsvorgänge durch Hebungen und Setzungen liegen in den Zustandsänderungen des Baugrundes. Dieser besteht aus Tertiärton (Rupelton), der infolge von Wassergehaltsänderungen zum Schrumpfen und Quellen neigt. In der Folge hebt bzw. senkt sich das Gebäude.
Die gemessenen Setzungsdifferenzen zwischen den einzelnen Stützen wie auch das noch vorhandene Verformungspotential im Baugrund ergeben die Notwendigkeit, eine kurzfristige Unterfangung bzw. Nachgründung der Fundamente und damit Eindämmung der Verformungsvorgänge vorzunehmen. Ohne Durchführung dieser Maßnahmen ist auch künftig mit einem Fortschreiten der Verformungen bis hin zur statischen Instabilität zu rechnen.
Folgendes ist vorgesehen:
- Die durch die Setzungen betroffenen Einzelfundamente sollen durch Pfähle
gesichert werden.
- Hierfür werden die quadratischen Fundamente mittels einzubringender
Stahlbetonbalken unterfangen. Diese erhalten als Auflagerpunkte die
vorgenannte Pfahlgründung.
- Nach der Unterfangung der Stützen ist nicht mehr mit Gebäudebewegungen,
die zu Bauwerksschäden führen, zu rechnen. Nach Abschluss dieser
Arbeiten können die Instandsetzungsarbeiten in den Innenräumen erfolgen.
- Hierzu gehören u.a. Bodenerneuerungsarbeiten, Verpressung von
Mauerwerksrissen, Richten bzw. auch Austausch von Türzargen und
Türblättern sowie Verputz- und Malerarbeiten.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 500.000,- €.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine
detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.