Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.06.2005

Eing. Dat. 02.06.2005

 

Nr. 853

 

 

Aktiver Schallschutz für Offenbach
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FWG, DS I (A) 853

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert Fraport, Lufthansa, Deutsche Flug-
    sicherung und beteiligte Landes- und Bundesministerien auf, die Reduzierung
    des dramatischen Fluglärms über Offenbach durch Maßnahmen des Aktiven
    Schallschutzes zu forcieren. Verschiedene Maßnahmen des Aktiven Schall-
    schutzes (Versetzen der Landeschwellen, steilerer Gleitwinkel, eventuell auch
    das Steilstartverfahren) erscheinen als geeignet für die Entlastung der
    Bevölkerung in den von Fluglärm besonders betroffenen Stadtteilen. Wenn die
    Potenziale dieser Maßnahmen konsequent genutzt werden, dürfte eine
    spürbare Lärmentlastung kurzfristig erreichbar sein.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darüber zu
    informieren, welche Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes Offenbach
    entlasten könnten und auf welchem Wege, in welchem Zeitraum und mit
    welchen Bündnispartnern deren Umsetzung möglich sein könnte. In diesem
    Zusammenhang sollte auch die Bedeutung der Beteiligungen der Stadt an
    einschlägigen Gremien (Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen,
    Regionales Dialogforum, Fluglärmkommission, Regionalversammlung, Zu-
    kunftsinitiative Rhein-Main etc.) für die Durchsetzung von Aktivem Schallschutz
    dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, der Stadtver-
    ordnetenversammlung einen Überblick über Verantwortlichkeiten und
    Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung in Sachen Fluglärm zu geben.

3. Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, ob durch eine Öffnung der Startbahn
    West zu einer in beide Betriebsrichtungen zur Verfügung stehenden
    Start- und Landebahn die von der Fraport offiziell angestrebte Kapazität von
    660.000 Flugbewegungen im Jahr erreichbar wäre und somit der Bau einer
    weiteren Bahn überflüssig wäre.


Begründung

Im Interesse der Bevölkerung muss sich die Stadtverwaltung konsequent und auf allen Ebenen für die Einführung Aktiven Schallschutzes einsetzen. Allgemein wird im Aktiven Schallschutz ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung des Fluglärms gesehen.

Mit der Einführung des kontinuierlichen Sinkflugs (CDA) zwischen 23 und 5 Uhr am Flughafen Frankfurt und der lärmmindernden Landeklappenstellung für die gesamte Flotte der B-747 der Lufthansa wurden erste Maßnahmen umgesetzt, deren positiver Effekt für Offenbach allerdings fraglich ist. Beim CDA ist sogar davon auszugehen, dass die Lärmbelastung in der Entfernung von 15-20 km zum Flughafen um 0,5 bis 1 dB steigt, da die einschwebenden Flugzeuge für den "final approach" mit Schubzu-fuhr in den ILS-Strahl eintauchen müssen.

 

Es existieren jedoch andere Lärmminderungspotenziale, die insbesondere Offenbach entlasten könnten. So wäre die Verlegung der Landeschwellen in Richtung West eine vielversprechende Maßnahme. Ebenso könnte der Gleitwinkel beim Anflug erhöht werden, wodurch die Flugzeuge höher über Offenbach einschweben würden. Bei einem Anflugwinkel von 3,5 Grad (zur Zeit 3 Grad) würden die Maschinen um 130 Meter höher über Offenbach einfliegen. Wenn zudem die Landeschwelle um 1000 Meter nach West verschoben würde, würden sich die Überflughöhe um weitere 60 Meter erhöhen. Beide Maßnahmen zusammengenommen bedeuten somit eine spürbare Entlastung für Offenbach.

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob Offenbach bei Ostwind durch die Steilstartmethode entlastet werden kann. Bei diesem Verfahren wird bis zum Erreichen von 915 Meter durchgehend steil gestiegen. In dem aktuell praktizierten Schnellstartverfahren flacht dagegen die Startphase schon bei 458 Meter ab. Allerdings gilt das Steilstart-verfahren vorwiegend für das erste Steigsegment (bis ca. 10 km), während der anschließende Steilflug flacher wird, so dass die Auswirkungen für Offenbach, das in ca. 15 km Entfernung vom Flughafen liegt, näher betrachtet werden müssen. In einem Statuspapier des RDF zum Aktiven Schallschutz vom November 2004 ist jedoch nachzulesen, dass in 15-20 km Distanz zur Startbahn mit einer Minderung von 6 EPNdB (Efficvtive Percieved Noise dB) zu rechnen wäre.

 

Da zudem die Erfahrung zeigt, dass vollbeladene und besonders laute Interkontinen­taljets in geringer Höhe über dem Offenbacher Westen und Norden abfliegen, könnten vom Steilstartverfahren positive Effekte für Offenbach erwartet werden. Dieser Eindruck müsste aber durch präzise Messung der aktuellen Überflughöhen überprüft werden. Dazu sind bei der DSF Flugspurdarstellungen anzufordern, durch die die Höhe einzelner Flüge nachvollzogen werden kann.

 

Des weiteren ist zu prüfen, ob durch das Steilverfahren die startenden Jets ggf. eine andere Flugroute nehmen könnten.

 

Grundsätzlich wird das Steilsteigverfahren von der Zivilluftfahrtorganisation ICAO vorgeschlagen und aus Lärmschutzgründen an Flughäfen wie Amsterdam, Mailand, Zürich und auf allen internationalen Airports in Frankreich einschließlich dem Pariser Flughafen Charles de Gaulle praktiziert. Dort müssen auch Lufthansa-Piloten nach dem Steilstartverfahren fliegen. Bislang blockieren jedoch Lufthansa und DSF die Einführung des Testbetriebes in Frankfurt. Dies hat dazu geführt, dass der Bundes-verkehrminister keine positive Entscheidung für das Steilstartverfahren getroffen hat.

 

Die Umfunktionierung der Startbahn-West zu einer Start- und Landebahn könnte die von der Fraport offiziell als nötig angestrebten 660.000 Flugbewegungen ermög-lichen, ohne dass der Bau einer neuen Bahn und damit eine zusätzliche Belastung Offenbachs nötig wäre.