Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.06.2005

Eing. Dat. 16.06.2005

 

Nr. 857

 

Dez.: I (Klinikum Offenbach)

 

 

Grundsatzbeschluss
Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (RMKM)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 192/05 vom 15.06.2005, DS I (A) 857


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Gründung der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH (im folgenden: RMKM)
    zum 01.01.2006, unter paritätischer Beteiligung der Städte Offenbach und
    Wiesbaden, wird zugestimmt.

2. Die Geschäftsführung der RMKM wird von Geschäftsführern der Geschäfts-
    führung der Klinikum Offenbach GmbH und der Geschäftsführung der HSK-
    Gruppe Wiesbaden in funktional gleichberechtigter Besetzung wahrgenommen.
    Beschlüsse der Geschäftsführung bedürfen der Einstimmigkeit.

3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, alle
    notwendigen Schritte, einschließlich der notwendigen rechtlichen, steuerlichen
    und betriebswirtschaftlichen Klärungen, zur Gründung der GmbH in die Wege zu
    leiten und die entsprechenden Verträge mit der HSK-Gruppe auszuhandeln und
    zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Dabei ist
    eine gleichberechtigte Stellung beider Gesellschafter entlang nachstehender
    Ziffer 4 sicherzustellen.

4. In die RMKM werden die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an der Klinikum 
    Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe wie folgt eingebracht: Ausgehend von
    ersten Bewertungen, die vorab bezogen auf den 01.01.2009 (Einbringjngsstichtag 1)
    vorzunehmen sind, bringen beide Gesellschafter zum Einbringungsstichtag 1
    jeweils sämtliche Anteile ihrer vorgenannten Beteiligungen in die RMKM ein. Sollten
    die Ergebnisse der Bewertungen zum Einbringungsstichtag 1 indes so divergieren,
    dass aus rechtlichen Gründen eine solche Einbringung zum Einbringungsstichtag 1
    (noch) nicht möglich ist, verpflichten sich beide Gesellschafter spätestens zum
    01.01.2010 (Einbringungsstichtag 2) mindestens 76 % und höchstens 99 % der
    jeweiligen Beteiligungen in die RMKM einzubringen (Korridorlösung). Die genauen
    Prozentsätze innerhalb dieser Korridorlösung werden vorab durch
    Unternehmensbewertungen, die auf den Einbringungsstichtag 2 bezogen sind,
    festgelegt. Ab 01.01.2006 bis zum relevanten Einbringungsstichtag wird die RMKM
    mit der HSK-Gruppe und der Klinikum Offenbach GmbH jeweils einen
    gleichlautenden Managementvertrag abschließen, der umfassende Weisungs-
    befugnisse und Durchgriffsrechte beinhaltet.

5.  Es dient zur Kenntnis, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Dr.-Horst-
    Schmidt-Kliniken GmbH vom 01.01.2003 fristgerecht zum 31.12.2005 gekündigt wird
    und der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH, Herr Hans-Ulrich Schmidt,
    derzeit angestellt in Wiesbaden, ab 01.01.2006 in der Klinikum Offenbach GmbH als
    Geschäftsführer angestellt wird.


Begründung:

Seit dem 01.01.2003 nimmt die HSK, Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH, einen Geschäftsbesorgungsauftrag für das Klinikum Offenbach wahr. Ziel des Geschäftsbesorgungsvertrags war es von Anfang an, einen Rhein-Main Klinikverbund in Form einer streng paritätisch ausgerichteten Rhein-Main-Holding rund um die Krankenhäuser in Offenbach und Wiesbaden zu etablieren.

 

Um diese verabredete gleichberechtigte strategische Partnerschaft auch für die Zukunft nachhaltig zu sichern und sich gemeinsam als Großkrankenhäuser in kommunaler Trägerschaft am Markt zu behaupten, sowie zur Sicherstellung der hieraus resultierenden Vorteile im operativen Geschäft, ist schon jetzt die Gründung der Rhein-Main-Klinik-Managementgesellschaft erforderlich, die das Management der Klinikum Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe Wiesbaden übernimmt.

 

Die Stadt Wiesbaden verfügt über eine lange Tradition als Gesundheitsstadt. Die Stadt Offenbach hat sich im Standort-Marketing für die Ansiedlung innovativer Unternehmen etabliert („Innovationsstandort"). Deshalb kann im Rahmen einer ausgewogenen Einigung im übrigen der Gesellschaftssitz der Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH in Wiesbaden vorgesehen werden.

 

Die paritätische Verteilung der Gesellschaftsanteile an der Managementgesellschaft ist spätestens zum Einbringungsstichtag 2 problemlos darstellbar, da etwaige dann noch bestehende Wertunterschiede durch die in Ziffer 4 dargestellte Korridorlösung ausgeglichen werden können. Bis zum Einbringungsstichtag soll die Steuerung der Klinikum Offenbach GmbH und der HSK-Gruppe durch gleichlautende Managementverträge erfolgen. Die wirtschaftlichen Risiken verbleiben auf dieser Stufe der Zusammenarbeit bei den Gebietskörperschaften.

 

Aufgabe der Managementgesellschaft wird es sein, die unternehmerische Verantwortung für die HSK-Gruppe sowie das Klinikum Offenbach zu übernehmen. Die Geschäfts-führung der Managementgesellschaft wird in funktional gleichberechtigter Besetzung durch Geschäftsführer des Klinikums Offenbach und der HSK-Gruppe wahrgenommen. Beschlüsse der Geschäftsführung bedürfen deshalb der Einstimmigkeit. Hierdurch ist die Durchgängigkeit der Unternehmenssteuerung gewährleistet.

 

Alle zur Umsetzung der gleichberechtigten strategischen Partnerschaft notwendigen Verträge sind abzuschließen. Zum Einbringungsstichtag wird die Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH zur gemeinsamen Holding.

 

Um eine Geschäftsaufnahme der zu gründenden Rhein-Main-Klinik-Management-GmbH zum 01.01.2006 zu gewährleisten, sind nun alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Prüfung ist vorzunehmen und die notwendigen Verträge sind vorzubereiten.

 

 

Die Betriebskommission der Klinikum Offenbach GmbH hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2005 der Vorlage zugestimmt.