Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2005
Eing. Dat. 22.06.2005
Nr. 860
Schließung von Mülldeponien – Abfallgebühren
Antrag CDU vom 22.06.2005, DS I (A) 860
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung zu berichten:
- welche Auswirkungen insbesondere die Schließung der Mülldeponie in
Flörsheim-Wicker auf das Entsorgungssystem der Stadt Offenbach hat;
- warum die RMA GmbH drei Jahre gebraucht hat, um die kalkulierten
Nachsorgeaufwendungen bzw. Abfallmengen im Rhein-Main-Gebiet zu
überprüfen;
- warum und seit wann der RMA GmbH angeblich die Insolvenz droht;
- ob die an der RMA GmbH beteiligten Gebietskörperschaften Frankfurt am Main,
Hochtaunus-Kreis und Maintaunus-Kreis ausreichend Rückstellungen für ihre
Anlagen / Deponien gebildet haben;
- welche Auswirkungen sich durch die Verzögerung der Sanierung der AVA
Nordweststadt für das Entsorgungssystem und die Gebühren der Stadt
Offenbach ergeben;
- wie sich die angeblich und wann drohende Insolvenz der Rhein-Main-Abfall
GmbH (RMA) und die vorgenannten Umstände auf die Abfallgebührensatzung
der Stadt Offenbach am Main auswirken;
- welche weiteren Lösungsmöglichkeiten der Magistrat derzeit anstelle der Abgabe
einer Patronatserklärung eruiert;
- welche verkehrlichen Auswirkungen die zu erwartenden Mehranlieferungen an
das MHKW Dietzenbacher Straße auf das Offenbacher Stadtgebiet haben.
Begründung:
Seit 01.06.2005 dürfen Deponien in Deutschland keinen unbehandelten Haus- oder Gewerbemüll mehr annehmen. Die Siedlungsabfälle müssen vorher sortiert und dann verbrannt oder biologisch-mechanisch vorbehandelt werden.
Besonders trifft dies in Hessen die jetzt geschlossene Deponie Flörsheim-Wicker.
Wie aus Medienberichten bekannt ist, verzögert sich die Fertigstellung der Arbeiten im Rahmen der Sanierung der AVA Frankfurt-Nordweststadt erheblich. Die mit der FES GmbH zum 01.06.2005 vereinbarten Verbrennungskapazitäten stehen damit nicht zur Verfügung.
Dies findet seinen Grund auch darin, dass die Stadt Frankfurt die für die AVA Nordweststadt früher gebildeten Rücklagen im Wesentlichen zur Verringerung ihrer Haushaltsdefizite verwendet hat.
Nachdem die im Tenor und weiteren vorbezeichneten Umstände – insbesondere die drohende Insolvenz der RMA GmbH – öffentlich bekannt wurde, haben einige an der RMA GmbH beteiligten Gebietskörperschaften die Absicht artikuliert, Patronatserklärungen abzugeben, der Magistrat der Stadt Offenbach am Main hält sich hier aber zurück, es wird gefordert, „andere Lösungsmöglichkeiten zu eruieren“.
Nach Meinung der antragstellenden Fraktion ist es mit dieser öffentlichen Forderung der zuständigen Dezernentin nicht getan.
Vielmehr ist der Magistrat gefordert, im Hinblick auf die seit 01.01.2001 gültige Abfallgebührensatzung konkret darzulegen, wie sich die vorgenannten Umstände zukünftig auf die Abfallgebühren der Stadt auswirken.
Der Magistrat in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der RMA GmbH muss darlegen, ob die auf Offenbach zukommenden höheren Verbrennungs- und Deponieentgelte umgehend an die Bürgerinnen und Bürger durch höhere Müllgebühren weitergegeben werden, oder, erst 2007, nach den Kommunalwahlen, drastische Gebührenerhöhungen erfolgen.