Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2005

Eing. Dat. 22.06.2005

 

Nr. 864

 

Dez.: I (Klinikum Offenbach)

 

 

 

Jahresbericht und Jahresabschluss 2004 des Klinikums
Offenbach am Main (Feststellung)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 204/05 vom 22.06.2005, DS I (A) 864


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2004 des Klinikums Offenbach am
    Main werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss 2004 des Klinikums Offenbach am Main wird in der vorge-
    legten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 2.947.710,08 € festgestellt.

3. Der Jahresverlust in Höhe von 2.947.710,08 € wird auf das neue Wirtschaftsjahr
    vorgetragen.

4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Begründung:

 

In Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen, der Krankenhaus-Buchführungs-verordnung in der Fassung vom 24.03.1987, BGBI l, Seite 1045 ff., der Krankenhaus-betriebsverordnung vom 20.11.1991, GVBI. l, Seite 354 ff. und des Eigenbetriebs-gesetzes vom 09.06.1989, GVBI. l, Seite 151, zuletzt geändert am 20.05.1992, GVBI. l, Seite 170, wird der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2004 zur Feststellung vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss 2004 wurde durch die Firma Deloitte & Touche, Mannheim, geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde am 10. Mai 2005 folgender Bestätigungs-vermerk erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Klinikums Offenbach am Main, Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Offenbach am Main, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch §16 HKHG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 HKHG.

 

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.

 

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB, § 27 Abs. 2 EigBGes und § 16 HKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klinikums Offenbach am Main. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Fördermittel nach § 25 HKHG hat keine Einwendungen ergeben."

 

Der Prüfungsbericht der Firma Deloitte & Touche, Mannheim, über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 ist beigefügt.

 

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 15. Juni 2005 der Vorlage zugestimmt.

 

 

Anlage