Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2005

Eing. Dat. 23.06.2005

 

Nr. 867

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

Infrastrukturmaßnahme für neue Sicherheitsräume der Informationstechnologie
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 209/05 vom 22.06.2005, DS I (A)


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Infrastrukturmaßnahme für neue IT – Sicherheitsräume nach der von den
    Architekten Christl + Bruchhäuser sowie der Ingenieurgesellschaft K&M mbH, in
    Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Bühlen + Sieweck, erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    463.000,00 €, einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
    „Sicherheitsmaßnahmen Brand-Verhütung“ wie folgt bereitgestellt:

        Nachtragshaushaltsplan 2005:                               263.000,00 €
        Haushaltsplan 2006:                                                 200.000,00 €

        Gesamt:                                                                       463.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben bei folgenden Haushaltsstellen:

       61500.94060
       Umsetzung HEGISS, Kita Mathildenschule          213.000,00 €

       67000.96900
       Straßenbeleuchtung Mittelseestraße von
       Geleitsstraße bis Bismarckstraße                              50.000,00 €

       Gesamt:                                                                   263.000,00 €

4. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2005 vorzunehmen.

5. Zur Beauftragung steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
    von 200.000,00 €  in 2005 zur Verfügung.



6. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.05.2004 den Grundsatzbeschluss

( DS I (A) 649 ) gefasst, die brandschutz- und gebäudetechnische Sanierung des Rathauses mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 15,49 Mio €  durchzuführen.

 

Der Magistrat wurde aufgefordert, hierzu die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen.

 

Das Büro Objekt & Systemdesign, hat im Auftrag der IT-Fachabteilung des Hauptamtes (10.3) eine Schwachstellenanalyse der derzeitigen EDV-Zentrale im
6. OG des Rathauses durchgeführt. Diese Untersuchung zeigt gravierende Mängel in den Bereichen Betriebssicherheit und Datensicherheit auf.

 

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde in Abstimmung mit 10.3 geplant, insgesamt zwei so genannte „Sicherheitszellen“, räumlich getrennt, im Rathaus einzubauen.

 

Die Sicherheitszellen selbst und deren technische Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieser Projektvorlage. Hierüber werden den politischen Gremien der Stadt Offenbach a.M. separate Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da ursprünglich von 10.3 vorgesehen war, die Sicherheitszellen zu leasen, sind diese nicht in der Kostenaufstellung des bereits genannten Grundsatzbeschlusses enthalten.

 

Im Grundsatzbeschluss sind jedoch die Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen, d.h. das Heranführen der erforderlichen Ver- und Entsorgung an beide Sicherheitszellen in ausreichender Höhe enthalten.

 

Mit der hier vorliegenden Projektvorlage, ist die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:

 

·                          Vorbereitung der ehemaligen Kopierzentrale für den Einbau der
             Sicherheitszelle

·                          Vorbereitung der zukünftigen vertikalen Trassenführung über den
             ehemaligen Postaufzug

·                          Anbindung an die Brandmeldeanlage

·                          Vorbereitungsarbeiten zur Klimatisierung der Sicherheitszelle

·                          Einbruchssicherung der Außenfassade

·                          Zugangskontrollsystem zum neuen Rechenzentrum

·                          Ersatz des vorhandenen Notstromaggregats mit derzeit 250 kVA durch ein
             Aggregat mit 450 kVA. Der Ersatz wird notwendig, da die Kapazität des
             vorhandenen Aggregats auf Grund der gestiegenen EDV-Ausstattung in
             Verbindung mit den sonstigen Funktionen         ( Notbeleuchtung etc. ) nicht
             mehr ausreicht.

·                          Herrichten des Betriebsraumes für das neue Notstromaggregat
             ( insbesondere Erneuerung des ölfesten Anstriches )

Für diese Maßnahmen wurde von den Architekten Christl + Bruchhäuser sowie der Ingenieurgesellschaft K&M mbH, in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Bühlen + Sieweck eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 463.000,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.