Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2005

Eing. Dat. 23.06.2005

 

Nr. 868

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

Sanierung Grasflachdach der Gewerblich-Technischen-Schulen,
Schlossgrabengasse 10, Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 220/05 vom 22.06.2005, DS I (A) 868


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung am Grasflachdach der Gewerblich-Technischen-Schulen, nach der
    von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt ge-
    prüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit  330.000,00 € ein-
    schließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 24000.94490 „Ge-
    werblich-Technische-Schule, Sanierung Grasflachdach“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsreste:                              43.000,00 €
    Haushaltsplan 2005:                  287.000,00 €
    Gesamt:                                        330.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.


Begründung:

 

In den vergangenen Jahren waren an den Flachdächern über dem Werkstattgebäude immer wieder Reparaturen erforderlich, die jedoch nicht den gewünschten langfristigen Erfolg erbrachten und nun wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten sind. Um kurzfristig eine provisorische Abdichtung zu erzielen, war es bereits erforderlich, eine Notabdichtung der ca. 15 Jahre alten Flachdächer herzustellen.

 

Bei der vorliegenden Dachkonstruktion handelt es sich um ein extensiv begrüntes Flachdach, das gemäß der Gebäudetypologie in mehrere Dachabschnitte unterteilt ist. Die Abschnitte sind teilweise höhenversetzt und verschiedenartige Dachaufbauten durchdringen die Dachflächen. Durch Anordnung von aufgesetzten Sheddächern werden die darunter liegenden Räume belichtet.

 

Die vorhandene bituminöse Abdichtung ist durch Umwelteinflüsse wie auch altersbedingt an verschiedenen Stellen undicht geworden.

 

Aufgrund des vorhandenen Schadensbildes ist es erforderlich, eine komplette Sanierung der betroffenen Dachflächen vorzunehmen.

 

Um die Vielzahl der Einregenstellen kurzfristig zu beseitigen und weitere Schäden innerhalb des Gebäudes zu vermeiden, wurde im vergangenen Jahr bereits die Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM) gemäß Magistratsbeschluss vom 08.09.2004 beauftragt, eine Notabdichtung der Dachflächen vorzunehmen. Bei dieser Maßnahme wurde das gesamte Pflanzsubstrat abgeräumt und die Bepflanzung zwischengelagert.

 

Aufbauend auf dem Notdach wird nun im Rahmen der Gesamtsanierung ein neuer Dachaufbau mit Folienabdichtung (PVC-frei) aufgebracht. Hierbei wird die vorhandene Wärmedämmung aufgenommen und durch eine mit höherem Wärmedämmwert ersetzt.

 

Durch den Einbau der neuen Wärmedämmung in Verbindung mit den Wasserspeicherplatten des Begrünungssystems wird die in der Energieeinsparverordnung
(EnEV) vorgesehene Kennzahl für den Wärmedurchgang eingehalten.

 

Nach erfolgter Abdichtung wird auf einer Trennlage das Substrat für die Dachbegrünung wieder aufgebracht. Die Bepflanzung erfolgt mit Sedum-Sprossen. Vorhandene, noch verwendbare, Pflanzen werden wieder eingesetzt.

 

Die zu sanierenden Dachflächen liegen tiefer als die umliegende Bebauung (GTS und Hochschule für Gestaltung). Durch die daraus entstehende Abschattung scheidet eine Nutzung von Sonnenenergie mittels solarthermischer Anlagen oder Fotovoltaikanlagen aus.

 

Heizungsseitig wird die GTS aus dem Fernwärmenetz der EVO- AG versorgt. Die Heizzentrale wurde in den Jahren 2000/2001 im Wege des Wärme-Direkt-Service durch die EVO- AG erneuert. Ansatzpunkte für den Einsatz anderer Versorgungsträger, z.B. durch nachwachsende Rohstoffe, sind derzeit nicht vorhanden.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit  330.000,00 €  abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie
eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.