Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2005

Eing. Dat. 23.06.2005

 

Nr. 870

 

Dez.: II (Amt 62)

 

 

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 621
(Parkhaus Klinikum Offenbach, Sprendlinger Landstraße)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 223/05 vom 22.06.2005, DS I (A) 870


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 für den Bereich des Klinikgeländes östlich der Sprendlinger Landstraße zwischen dem Gebäude der Psychiatrischen Klinik und den bebauten Grundstücken an der Frühlingsaustraße bzw. des Abschnittes der Sprendlinger Landstraße zwischen Rosenaustraße und Buchrainweg in der Fassung vom 15. Juni 2005 (Anlage 1) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung

 

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines neuen Parkhauses für das Klinikum Offenbach geschaffen. Der Neubau des Parkhauses ist notwendig, weil auf dem Gelände des bisherigen Parkdecks, nach dessen Freilegung, ein neues Klinikgebäude errichtet wird. Konkrete Details des zu errichtenden Parkhauses und der dazugehörigen Erschließungsmaßnahmen, zu dessen Durchführung sich die Klinikum Offenbach GmbH in einem städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) verpflichten wird, legt der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) fest. Er wird Bestandteil des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes. Ein Entwurf des Durchführungsvertrages ist dieser Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 5). Er regelt unter anderem die Baupflichten und die Kostentragung.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen zum Planvorhaben abgegeben worden. Die Auswertung des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens befindet sich in Anlage 4. Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen.

Anlagen                                             Verteiler:

14 x HFB

14 x UPB

Fraktionen