Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.08.2005

Eing. Dat. 18.08.2005

 

Nr. 877

 

Dez.: II

 

 

Ganztägig arbeitende Schulen
Künftige Verwendung der Restfördermittel aus dem Investitionsprogramm
"Zukunft Bildung und Betreuung"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 295/05 vom 17.08.2005


Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Der Beantragung der noch verbleibenden Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" für die Projekte in der Reihenfolge

1. Wilhelmschule
2. Eichendorffschule/Erich Kästner-Schule
    (vorbehaltlich der Anerkennung als ganztägig arbeitende Schulen)
3. Gymnasien (Albert-Schweitzer-Schule, Leibnizschule, Rudolf-Koch-Schule)
    wird zugestimmt.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 09.10.2003 die 3. Änderung/Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" mit dem Schwerpunkt „ganztägig arbeitende Schulen" beschlossen. Hierin wurde eine Priorisierung der notwendigen Schulbaumaßnahmen zur Raumerweiterung mit folgender Reihenfolge festgelegt:

1. Edith-Stein-Schule

2. Geschwister-Scholl-Schule

3. Schillerschule

4. Mathildenschule

5. Ernst-Reuter-Schule

6. Bachschule

7. Leibnizschule

8. Albert-Schweitzer-Schule

9. Eichendorffschule (im Verbund mit der Erich Kästner-Schule)

10. Anne-Frank-Schule

11. Goetheschule.

 

 

 

Der Stadt Offenbach wurden insgesamt rd. 4.650.000 EUR an Fördermitteln für die Laufzeit des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" (2003 - 2007) bewilligt.

 

Für die Erweiterungen/Umbauten an der Edith-Stein-Schule, der Geschwister-Scholl-Schule und der Schillerschule wurden beim Hessischen Kultusministerium Förderanträge gestellt und Bundesmittel von insgesamt rd. 2.710.000 EUR bewilligt. Mit Status quo stehen somit noch rd. 1.940.000 EUR an Fördermitteln zur Disposition.

 

Mit Beschluss vom 08.07.2004 hat die Stadtverordnetenversammlung die bevorzugte Berücksichtigung der Grundschulen im Rahmen der Fortschreibung der Prioritätenliste gefordert.

 

Aufgrund dieser Vorgabe sowie unter Berücksichtigung des verstärkten Bedarfs der Gymnasien an der Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Mittagstisch - bedingt durch die Einführung des verkürzten gymnasialen Bildungsganges mit Schuljahr 2005/2006 - und der noch verbleibenden Restfördermittel ist die ursprüng-lich vorgesehene Prioritätenliste obsolet und den Veränderungen in der Schulland-schaft entsprechend zu aktualisieren.

 

Weitere Projekte lassen sich ohne eine zweite Tranche des Bundesprogramms vor-aussichtlich nicht finanzieren.

 

Die Schulkommission hat der beantragten Prioritätenliste zugestimmt.