Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.09.2005

Eing. Dat. 31.08.2005

 

Nr. 879

 

 

 

Wohn- und Unterkunftskosten nach SGB II
Antrag DIE LINKE. vom 31.08.2005, DS I (A) 879


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge prüfen und berichten:

1. Wie hoch ist die Summe der Wohn- und Unterkunftskosten, die die zuständigen
    Ämter jeweils in den ersten 6 Monaten nach Geltung der Hartz IV-Gesetze an ALG
    II - Empfänger gezahlt haben?

2. Mussten hierfür zusätzliche Kassenkredite aufgenommen werden?

3. Ist der 29-prozentige Bundesanteil an diesen Kosten zeitnah ausgezahlt worden?
    Wenn nein, welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt dadurch?

4. An wie viele Offenbacher Bedarfsgemeinschaften werden Wohn- und
    Unterkunftskosten in welcher durchschnittlichen Höhe ausgezahlt?

5. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeld-Empfänger-Haushalte in den ersten 6
    Monaten des Jahres 2005 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?

6. Wie hoch ist die Summe des nach wie vor ausgezahlten originären Wohngeldes
    jeweils in den ersten sechs Monaten des Jahres 2005 im Vergleich zum Vorjahr?

7. In welchem Verhältnis stehen seit Januar 2005 die Einsparungen an kommunalen
    Sozialhilfeleistungen zur Höhe der seitdem von der Stadt zu tragenden Wohn- und
    Unterkunftskosten für ALG II -Bezieher in konkreten Zahlen?

8. Wie wird mit der von den Finanzämtern ausgezahlten Eigenheimzulage bei ALG II-
    Empfängern verfahren? Trifft es zu, dass sie als Einkommen angerechnet und
    demnach die Zahlung der Grundsicherung zeitweise eingeschränkt wird? Wenn ja,
    in wie vielen Fällen und für welche Zeiträume ist das erfolgt?




Begründung:

Die Linkspartei hat die Hartz IV-Gesetze von Anfang an abgelehnt, sie fordert die Rücknahme der wesentlichen Teile dieser Gesetzgebung. Gleichwohl gilt es in der täglichen Praxis die Spielräume der Hartz IV-Gesetze zugunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.

 

Dazu ist es allerdings erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung über die konkreten  Auswirkungen dieses Gesetzeswerkes für die Stadt und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger informiert wird.

 

Es ist von Interesse zu erfahren, inwieweit die Neuregelung der Wohn- und Unterkunftskosten nach SGB II die Stadt im Verhältnis zur früheren Rechtslage mehr belastet und ob die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zur Altregelung besser gestellt werden oder nicht.