Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.10.2005

Eing. Dat. 06.10.2005

 

Nr. 897

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

Sicherheitsraum Informationstechnik
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 372/05 vom 05.10.2005, DS I (A) 897

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Der Errichtung eines IT-Sicherheitsraumes im ehemaligen Kopierzentrum des
    Rathauses, im Zuge der Arbeiten zur Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
    und zur gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses, nach der vom Amt 60-/
    Stadtplanung und Baumanagement- vorgelegten, von 10.3 – Hauptamt
    Informationstechnik - in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 810.000,00 € ein-
    schließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 06300.94100 „Sicherheitsmaßnahmen, Brandverhütung“
    Nachtragshaushaltsplan 2005:            810.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt durch Haushaltsstelle 91000.31120 „Entnahme Allge
    meine Rücklage“.


4. Die Mittelumsetzung erfolgt im Nachtrag 2005.


Begründung:

Das derzeitige Rechenzentrum der Stadtverwaltung Offenbach, befindet  sich auf der Südseite des Rathauses, im 6. OG. Es hat weder räumlich noch in seiner technischen Ausstattung mit der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie in den letzten Jahren und deren Anwendung bei der Stadtverwaltung Offenbach
Schritt gehalten.

 

Eine von der IT- Fachabteilung (10.3) des Hauptamtes in Auftrag gegebene Schwachstellenuntersuchung, hat die bei der Fachabteilung bekannten Mängel des Ist- Zustandes ausdrücklich bestätigt. Wesentliche Mängel liegen in den Bereichen Sicherheit der Daten, Betriebssicherheit, hier insbesondere Wärmeentwicklung auf Grund der räumlichen Lage, Brandschutz, Einbruchsschutz und Versorgungssicherheit der Stromversorgung.

 

Einige der vorgenannten Mängel haben in der Vergangenheit bereits zu gravierenden Betriebsstörungen geführt, deren Beseitigung immer mit erheblichem Aufwand verbunden war.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass alle Daten der Stadtverwaltung nur an einer Stelle, nämlich im 6.OG, zusammengeführt sind. Ein Ausfall dieser Zentrale hätte unabsehbare Folgen für den Datenverkehr innerhalb des Rathauses und nach außen.

 

Das im 6.OG des Rathauses vorhandene Rechenzentrum an die heute vorhandenen Anforderungen anzupassen, ist aus mehreren Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar. So führt z.B. die ungünstige Lage auf der Südseite zu einem hohen Klimatisierungsaufwand bei entsprechendem Ausfallrisiko. Auch räumliche Erweiterungen, z.B. für einen 2. Raum als „Sicherheitsraum“ und die Aufrüstung des vorhandenen Raumes mit den entsprechenden Brandschutzvorkehrungen und Vorkehrungen für die Datensicherheit und Betriebssicherheit, wären nur mit unvertretbarem Aufwand möglich.

 

Die vorgenannten Überlegungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass der Einbau einer „Sicherheitszelle“ als „Raum im Raum- Lösung“ eine wirtschaftlich vertretbare Alternative ist. Hierbei wird ein in sich abgeschlossener Raum aus einzelnen Elementen in einen vorhandenen Baukörper eingebaut. Mit dem ehemaligen Kopierzentrum im Zwischengeschoss des Rathauses steht ein entsprechender Raum zum Einbau der „Sicherheitszelle“ zur Verfügung.

 

Eine derartige „Sicherheitszelle“, auch Sicherheitsraum genannt, enthält die für einen sicheren Betrieb notwendigen Einrichtungen und Einbauten wie z.B. Klimatisierung, Beleuchtung, Brandmeldeanlage, Feuerlöscheinrichtungen, Einbruchmeldeanlage und EDV-Einrichtungen. Sie ist in sich sicher gegen Feuer, Staub, Explosion und magnetische Störfelder.

 

Die Einrichtung eines IT-Sicherheitsraumes war nicht Bestandteil des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 06.05.2004 (DS I (A) 649). Es bietet sich aus baufachlicher Sicht jedoch an, die zwingend erforderlichen Arbeiten im Zuge der Arbeiten zur Beseitigung brandschutztechnischer Mängel und zur gebäudetechnischen Sanierung mit auszuführen.

 

Mit den Vorbereitungen zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach dem Projektbeschluss und der Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen

werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.