Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2005

Eing. Dat. 24.11.2005

 

Nr. 915

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

Erschließung des Baugebietes „Bürgel-Ost"
hier: Abschluss eines Maßnahmeträger-Vertrages mit der EEG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 438/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 915

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Dem Abschluss eines Maßnahmeträger-Vertrages für das Baugebiet „Bürgel-Ost" mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH Offenbach am Main (EEG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, wird zugestimmt.


Begründung:

Das formale Umlegungsverfahren wurde mit Mag.-Beschluss vom 20.12.2004 eingeleitet, die nach § 66 BauGB erforderlichen Erörterungsgespräche mit den Eigentümern haben bereits stattgefunden, mit nahezu allen Eigentümern konnten einvernehmliche Lösungen hinsichtlich der Zuteilung der neuen Baugrundstücke erzielt werden.

 

Damit ist der Zeitpunkt gekommen, die Umsetzung der Erschließung an die EEG zu übertragen. Hierzu ist es erforderlich, mit der EEG einen Maßnahmeträger-Vertrag abzuschließen, mit dem der Gesellschaft als Maßnahmeträger für die Grundstückseigentümer in einem städtebaulichen Vertrag die Aufgaben der Erschließung übertragen werden.

 

Die EEG schließt zivilrechtliche Verträge mit den Eigentümern, in denen sich die EEG verpflichtet, die Erschließung entsprechend der mit der Stadt getroffenen Vereinbarung durchzuführen; die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die hierfür entstehenden Verfahrens- und Herstellungskosten in Form von Ablösebeträgen zu übernehmen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der Maßnahmeträger-Vertrag zur Einsicht­nahme aus.

Anlage