Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006

Eing. Dat. 23.02.2006

 

Nr. 1

 

Dez.: I (Amt 62)

 

 

Bebauungsplan Nr. 615 (Biebernsee Nord)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 069/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 1


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 615 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet nördlich von Biebernsee bis zur Clara-Grein-Straße (K 192) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.


Begründung:

 

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird Rechtssicherheit für die im Plangebiet befindliche Reitsportanlage am nördlichen Ortsrand von Biebernsee geschaffen. Gleichzeitig ordnet der Bebauungsplan das Nebeneinander von „freier“ Landschaft und dem Reiterhof mit Gaststätte, Reithallen, Stallungen, Koppeln und Turnierplatz. Weitere Ausführungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen vorgebracht worden. Die Auswertung des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens ist in der Anlage 4 aufgeführt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen. Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB findet das Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Anwendung.

Anlagen:                                                                                                  Verteiler:

1. Planentwurf (Stand 15.02.2006)                                                     14x UPB

2. Begründung (Stand 15.02.2006)                                                    7x Fraktionen

3. Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme                               2x Büro

4. Auswertung des Vorverfahrens                                                      14 x HFB (Anlagen 2, 3 und 4)