Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006

Eing. Dat. 06.04.2006

 

Nr. 4

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO)
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der öffentlichen Belange innerhalb des Vorhabens Gründerzentrum/Jugendmusikschule Herrmann-Steinhäuser-Straße in der östlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am Main (Fördergebiet der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)") mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach, Jacques-Offenbach-Str. 22, 63069 Offenbach am Main (GBO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 120/06 vom 05.04.2006, DS I (A) 4

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der öffentlichen
    Belange innerhalb des Vorhabens Gründerzentrum/Jugendmusikschule
    Herrmann-Steinhäuser-Straße in der östlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am
    Main (Fördergebiet der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt") mit
    der GBO wird zugestimmt.

 

2. Die GBO führt die Gesamtbaumaßnahme auf eigenem Grundstück, in eigener
    Regie, Verantwortung und auf eigene Kosten durch.

 

3. Die Stadt beteiligt sich mit einem Anteil i.H.v. max. 985.500,00 € wovon ein Betrag
    in Höhe von max. 770.000,00 € aus Fördermitteln des Förderprogrammes
    „HEGISS" finanziert wird.

 

4. Die Projektkosten i.H.v. max. 985.000,00 € werden über die Haushaltsstelle
    61500.94050 „Umsetzung HEGISS" finanziert.

 

    Haushaltsplan 2006       500.000,00 €
    Haushaltsplan 2007       485.500,00 €
    Eine VE i.H.v. 485.500,00 € steht in 2006 zur Verfügung.

 

    Die Verrechnung der Zuwendung (78,17 % der Projektkosten) erfolgt in 2006/2007
    über die Haushaltsstelle 61500.36100 „Zuwendungen HEGISS".



Begründung:

Der städtebauliche Vertrag zielt insbesondere auf eine funktionale und gestalterische Aufwertung der vorhandenen Gebäudesubstanz und Freiflächen des Anwesens Hermann-Steinhäuser-Str. 43-47 im Sinne des vom Magistrat am 23.02.2000 beschlossenen Rahmenplanes „Östliche Innenstadt Offenbach" zur Umsetzung des Förderprogrammes „HEGISS" ab.

 

Im Rahmen des Gesamtprojektes Gründerzentrum/Jugendmusikschule, welches durch die GBO auf eigenem Grundstück, in eigener Regie, Verantwortung und auf eigene Kosten durchgeführt wird, werden u.a. auch "Öffentliche Räume" im Sinne HEGISS geschaffen.

 

Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Teilprojekte

 

- Jugendmusikschule

 

- Öffentliche Bereiche Gründerzentrum

 

- Quartiersaal

 

- Fassade Gründerzentrum

 

- Öffentliche Durchwegung Schulhof Mathildenschule/Hermann-Steinhäuser-Straße

 

mit einem förderfähigen Gesamtvolumen i.H.v. max. 985.500,00 €.

 

Diese Kosten wurden in das Förderprogramm HEGISS aufgenommen. Eine Bewilligung von Fördermitteln i.H.v. max. 770.000,00 € liegt vor.

 

Der zu schließende städtebauliche Vertrag sieht vor, dass die Stadt Offenbach am Main der GBO die förderfähigen Kosten gemäß Zuwendungsbescheid vom 12.12.2005 zur Verfügung stellt (max. 770.000,00 €; Eigenanteil Stadt max. 215.500,00 €).

 

Antragsteller, Bescheidempfänger und nachweispflichtig für die zuschussgemäße Mittelverwendung bleibt die Stadt Offenbach am Main. Dies ist mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung entsprechend abgestimmt.

 

Die GBO finanziert die Maßnahmen vor, die Stadt leitet die HEGISS-Mittel erst nach Eingang bei der Stadt Offenbach am Main an die GBO weiter.

 

Der städtebauliche Vertrag wurde zwischen dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement, der HEGISS Projektleitung und der GBO unter Einbeziehung des Rechtsamtes sowie des Revisionsamtes verhandelt.

 

Der Beschluss über den städtebaulichen Vertrag ersetzt den Projektbeschluss.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der städtebauliche Vertrag zur Einsichtnahme aus.