Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006
Eing. Dat. 04.05.2006
Nr. 5
Dez.: I (Amt 10)
Wahl
der Mitglieder des Beirates der Volkshochschule,
eines Vertreters für die Verbandsversammlung des
Zwecksverbandes für Tierkörperbeiseitigung Hessen-Süd,
eines Vertreters für die Verbandskammer des
Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
eines Vertreters für die Verbandsversammlung
des KGRZ KIV Hessen,
eines zweiten Mitglieds in den Rat der Regionen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 122/06 vom 03.05.2006, DS I (A) 5
Die Stadtverordnetenversammlung möge
1. jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der in der Stadtverordneten-
versammlung tätigen Fraktionen in den Beirat der VHS,
2. eine Person aus dem Kreis der zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren
Personen zum Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für
Tierkörper beseitigung Hessen-Süd sowie deren persönliche Stellvertretern oder
persönlichen Stellvertreter,
3. eine Person aus dem Kreis der zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren
Personen zum Mitglied der Verbandsversammlung des Kommunalen Gebiets-
rechenzentrums Kommunale Informationsverarbeitung Hessen sowie deren
persönliche Stellvertreterin oder persönlichen Stellvertreter,
4. ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats als
Vertreter/Vertreterin sowie aus diesem Personenkreis eine Stellvertreterin/ein
Stellvertreter und für diese oder diesen eine weitere Stellvertreterin oder einen
weiteren Stellvertreter in die Verbandskammer des Planungsverbandes
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
und
5. ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats als zweites
Mitglied der Stadt Offenbach a.M. sowie aus diesem Personenkreis eine
Stellvertreterin oder einen Stellvertreter in den Rat der Region
wählen.
Begründung:
Zu 1.:
Gemäß § 7 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Offenbach a.M. gehören dem Beirat u.a. jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der in der Stadt-verordnetenversammlung tätigen Fraktionen an, die von der Vertretungskörperschaft zu wählen sind.
Zu 2.:
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd werden die Vertreter in der Verbandsversammlung von den jeweiligen Vertretungs-körperschaften gewählt.
Die Zahl der Vertreter je Verbandsmitglied richtet sich nach der Höhe der Beteiligung an der Verbandsumlage. Die Stadt Offenbach a.M. entsendet danach einen Vertreter.
Zu 3.:
Gemäß § 6 der Satzung des KGRZ KIV Hessen entsendet jedes Mitglied eine Vertreterin oder einen Vertreter, welche/r von der jeweiligen Vertretungskörperschaft gewählt wird. Es ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
Zu 4.:
Nach § 5 des Gesetzes über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main wählen die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder eine Vertreterin/einen Vertreter, eine Stellvertretung und eine weitere Stellvertretung in die Verbandskammer des Planungsverbandes. Wählbar sind nur Organmitglieder; § 37 HGO gilt entsprechend.
Da es sich bei der Vertreterin bzw. dem Vertreter, der Stellvertretung und der weiteren Stellvertretung je um hierarchisch abgestufte Wahlpositionen handelt, sind keine „gleichartigen Stellen" zu besetzen. Demnach ist jede Position in Mehrheitswahl gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 HGO zu ermitteln.
Zu 5.:
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gehören dem Rat der Region u.a. für jede kreisfreie Stadt im Ballungsraum je zwei Mitglieder an.
Der Oberbürgermeister gehört dem Rat der Region kraft Amtes an. Vertreten wird er von seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 47 HGO.
Das zweite Mitglied sowie seine Vertretung werden von der Vertretungskörperschaft gewählt, wobei nur Organmitglieder wählbar sind.