Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006

Eing. Dat. 03.05.2006

 

Nr. 6

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Flachdachsanierung am Gebäude der Kindertagesstätte 10,
Erich-Ollenhauer-Straße 18 in Offenbach
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 128/06 vom 3.5.2006, DS I (A) 6


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Flachdachsanierung am Gebäude der Kindertagesstätte 10, Erich-Ollenhauer-
    Str.18 in Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
   
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 250.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle
46400.94010
    “Kita 10, Erich-Ollenhauer-Str. 18, Dachsanierung“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsreste
:                                      250.000,00 €
    (davon bis Ende 2005 bereits
    verausgabt: 7.955,40 €)

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamt-
    deckung des Vermögenshaushaltes.

Begründung:

 

Am Flachdach der 1973 errichteten Kindertagesstätte mussten in den letzten Jahren vermehrt Reparaturen ausgeführt werden, um Einregenstellen abzudichten. Der derzeitige Dachzustand ist als undicht zu bezeichnen.

 

Da weitere Reparaturen nur kurzzeitige Erfolge bringen können und insgesamt als unwirtschaftlich zu bezeichnen sind, ist es erforderlich, das gesamte Flachdach

(rd. 1.000 m²) zu sanieren.

 

Die Sanierungsarbeiten beinhalten den Abbruch des gesamten vorhandenen Dachaufbaus bis auf die Rohkonstruktion. Die Betonoberfläche muss anschließend auf mögliche Beschädigungen durch dauerhaft anstehende Feuchtigkeit überprüft werden. Nach Aufbringung der Wärmedämmung, entsprechend Wärme-schutznachweis gem. Energieeinsparverordnung (ENEV) und Eindichten der Dachfläche, erfolgt als Abschluss die Montage der neuen Blitzschutzanlage.

 

Im Rahmen des Stadtverordnetenbeschlusses vom 09.12.2004 zum Einsatz erneuerbarer Energien wurde durch eine Machbarkeitsstudie die Nutzung einer Photovoltaikanlage geprüft. Diese ergab, dass bei einer nutzbaren Dachfläche von 300 qm und Nettoinvestitionskosten von rd. 70.000,00 €, abzüglich einer einmaligen Förderung von 3.000,00 € sowie jährlichen Betriebskosten von rd. 600,00 €, durch die Netzeinspeisung von 11.500 kwh eine Nettoeinspeisevergütung von jährlich 5.900,00 € zu erwarten wäre. Hieraus ergibt sich eine Amortisationszeit von 20 Jahren.

 

Die notwendigen Mittel zur Finanzierung dieser Photovoltaikanlage sind derzeit nicht im Haushalt veranschlagt. Eine nachträgliche Montage auf das Dach der Kita 10, nach Abschluss der Dachsanierungsarbeiten, ist jedoch, sobald die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, jederzeit möglich.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit

250.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.