Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006

Eing. Dat. 03.05.2006

 

Nr. 7

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Sanierung des Turnhallendaches der Albert-Schweitzer-Schule,
Waldstraße 113 - 115 in Offenbach
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 129/06 vom 03.05.2006, DS I (A) 7


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Dachsanierung am Gebäude der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule,
    Waldstraße 113 - 115 in Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit
    mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 275.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungs-
    kosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle
23000.94740
    „Albert-Schweitzer-Schule, Flachdachsanierung Neue Turnhalle“ wie folgt
    bereitgestellt:

    Haushaltsreste 2005:       20.000,00 €
    Haushaltsplan 2006:      255.000
,00 €

    Gesamt:                            275.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.


Begründung:

 

Am Flachdach der vor rd. 20 Jahren errichteten Turnhalle mussten in den letzten Jahren vermehrt Reparaturen ausgeführt werden, um Einregenstellen abzudichten. Die Dachhaut weist u. a. im Bereich der Durchdringungs- und Eckpunkte Schäden auf, die zu einer Undichtigkeit des gesamten Daches führen können.

 

Da weitere Reparaturen nur kurzzeitige Erfolge bringen können und insgesamt als unwirtschaftlich zu bezeichnen sind, ist es erforderlich, das gesamte Flachdach der Turnhalle inklusive dem niedriger gelegenen Sozialtrakt mit Umkleideräumen und Duschen (rd. 1.200 m²) zu sanieren.

 

Die Sanierungsarbeiten beinhalten den Abbruch des gesamten vorhandenen Hallendachaufbaus. Das Hallendach erhält eine neue mehrlagige Dachhaut aus Bitumenbahnen auf einer Wärmedämmung, entsprechend Wärmeschutznachweis gem. Energieeinsparverordnung (ENEV) und wird mit ausreichendem Gefälle nach den Bestimmungen der aktuellen Flachdachrichtlinie versehen. Als Abschluss erfolgt die Montage der neuen Blitzschutzanlage. Die Sanierung des Daches des Sozialtraktes umfasst die Reparatur der vorhandenen Dachhaut durch das Aufbringen von mechanisch befestigten mehrlagigen Bitumendachbahnen auf einer Dampfdiffussionsausgleichsschicht.

 

Im Rahmen des Stadtverordnetenbeschlusses vom 09.12.2004 zum Einsatz erneuerbarer Energien wurde die Nutzung einer Photovoltaikanlage geprüft. Diese Überprüfung ergab, dass gemäß baufachlicher Stellungnahme eines Ing.-Büros für Baustatik und Konstruktion keine Erhöhung der Flächenlasten auf dem Dach möglich ist. Da das Aufstellen der Solaranlagen jedoch sowohl zur Erhöhung der Windlasten als auch des Flächengewichtes  für die Hallenkonstruktion führen würde, ist das Aufbringen einer solchen Anlage, ohne eine zusätzliche, kostenintensive Ertüchtigung der Tragkonstruktion der Halle, unzulässig.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 275.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.