Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006

Eing. Dat. 04.05.2006

 

Nr. 8

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Dach- und Fassadensanierung am Gebäude der Wilhelmschule,
Wilhelmstraße 12, in Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 130/06 vom 03.05.2006, DS I (A) 8


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Dach- und Fassadensanierung am Gebäude der Wilhelmschule, Wilhelm-
    straße 12, in Offenbach a. M., nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Drit-
    ten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 940.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle
28070.94050
    „ Wilhelmschule, Dachsanierung“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsreste
:                                      350.000,00 €
    (davon bis Ende 2005
    bereits verausgabt 34.762,85 €)

    Mittel 2006                                               590.000,00 €

    Gesamt:                                                    940.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß Rah-
    menvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

Begründung:

 

Die Wilhelmschule besteht aus mehreren unterschiedlichen Gebäuden, die in L-Form um einen Schulhof mit altem Baumbestand angeordnet sind.

 

Das westlich entlang der Wilhelmstraße gelegene, um 1908 als Knaben-Bürgerschule errichtete 3-geschossige Schulhauptgebäude mit 3 Vollgeschossen und 1 Kellergeschoss ist mit einem 2-geschossigen Zwischenbau, in dem die WC-Anlagen und die darüber liegenden Umkleidebereiche untergebracht sind, mit der aufgeständerten Sporthalle aus dem Jahr 1970 verbunden.

 

Die Dachkonstruktion des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes besteht aus einem mit Naturschiefer gedeckten Walmdach sowie zwei kleineren in Richtung Straße und einem größeren in Richtung Schulhof angeordneten Flachdachbereich, welche mit einer bituminösen Abdichtung versehen sind.

 

Die Fassade der Straßenseite ist durchgehend mit Natursteinelementen verkleidet. Die sonstigen Fassadenflächen bestehen aus einer Putzoberfläche, die Fenster sind mit Sandsteingewänden umrahmt.

 

Sämtliche Dachbereiche befinden sich in einem stark verwitterten und schadhaften Zustand. In der Folge sind bereits Wasserschäden an den Innenwänden und Decken, insbesondere aber an der Dachkonstruktion entstanden, so dass eine Erneuerung der Dacheindeckung und Teile des Dachstuhles unausweichlich ist.

 

Ursache für diese Schäden ist hauptsächlich der Verschleiß der Dacheindeckung durch Immission, UV-Strahlung und mechanische Einwirkungen, was bei einem Alter des Materials von ca. 96 Jahren als natürlich zu bezeichnen ist.

 

Das Reparieren von einzelnen schadhaften Stellen, wie im Rahmen der Bauunterhaltung mehrfach durchgeführt, ist aufgrund des Schadensbildes und der auslösenden Ursachen zur dauerhaften Schadensbeseitigung ungeeignet und unwirtschaftlich.

 

An der Natursteinfassade (Westseite) sind im Laufe der Zeit durch Verwitterung größere Schäden in Form von Rissebildungen und Abplatzungen entstanden, die zum Teil so weit fortgeschritten sind, dass eine Vielzahl von Sandsteinteilen bereits abgefallen sind. Aus diesem Grund ist der betreffende Außenbereich mit einem Bauzaun gesichert worden. Bei den übrigen Fassadenflächen zeigen sich starke Abnutzungseffekte durch Verwitterung und Rissebildungen.

 

Im Rahmen der anstehenden Fassadensanierung werden auch alle Holzfenster repariert und mit einem Neuanstrich versehen.

 

Die obere Geschossdecke hat zum unbeheizten Dachraum keine Wärmedämmung. Gemäß den Forderungen der Energieeinsparverordnung - EnEV - sind zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31.12.2006 so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/qm x K nicht überschreitet.

 

Der Stadtverordnetenbeschluss vom 09.12.2004 zum Einsatz erneuerbarer Energien kann auf dem historischen Schieferdach der Wilhelmschule aufgrund denkmalschutzrechtlicher Empfehlungen durch die Untere Denkmalschutzbehörde nicht umgesetzt werden.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Walmdach: Demontage von Dachentwässerung und Blitzschutz, Abbruch der alten Dacheindeckung und Entsorgung, Prüfung und gfs. Erneuerung der Dachsparren, neue Holzschalung mit Vordeckung, Neueindeckung mit Naturschiefer, Erneuerung der Dachentwässerung und der Blitzschutzanlage, Erneuerung Dachgesims.

 

Flachdach: Demontage von Dachentwässerung und Blitzschutz, Abbruch der alten Dacheindeckung und Entsorgung der Holzschalung, Erneuerung der Holztragkonstruktion, neue Holzschalung und Bitumenabdichtung, Einbau Wärmedämmung im Kaltdachbereich, Erneuerung der Dachentwässerung und der Blitzschutzanlage.

 

Natursteinfassade: Reinigung der Natursteine, Sandsteinrestaurierung bzw. Steinergänzung, Erneuerung schadhafter Fugen, Anbringung von Blechabdeckungen auf Fensterbänke und Gesimse, Montage von Taubenschutznetzen.

 

Putzfassade: Reinigung der Putzflächen mit Hochdruckreinigungsgerät, schadhafte Putzstellen entfernen und fachgerecht mit art- und strukturgleichem Putz beiarbeiten,

3-fache Beschichtung mit Silikatfarbe.

 

Fenster: Reinigung sämtlicher Holzteile, Entfernung alter Anstriche, Spachteln und Schleifen, 3-fache Beschichtung mit Fensterfarbe.

 

Dämmung Dachgeschossdecke: Einbau einer trittfesten Dämmung aus Speicherdämmplatten d = 10 cm auf die vorhandene Holzbalkendecke.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 940.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Bauaufsichtamtes liegt vor.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.