Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.06.2006

Eing. Dat. 01.06.2006

 

Nr. 23

 

Dez.: I (Amt 62)

 

 

Bebauungsplan Nr. 555 (Offenbach Süd, östlich der Rheinstraße)
1. Beschluss über den Plan als Satzung, 2. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 171/06 vom 31.05.2006, DS I (A) 23


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 555 (Anlage 1) in der Fassung vom 24.05.2006 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

2. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung in der Fassung vom 15.02.2006 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.


Begründung

 

Zu 1:

 

Der Planentwurf in der Fassung vom 15.02.2006 wurde am 09.03.2006 von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt und seine öffentliche Auslegung angeordnet. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.03.2006 bis einschließlich 19.04.2006 statt. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung erfolgte ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post (amtliches Bekanntmachungsblatt für die Stadt Offenbach am Main) vom 13.03.2006.

 

Die Fassung vom 24.05.2006 unterscheidet sich gegenüber dem gebilligten Entwurf durch eine fortgeführte Planunterlage (aktueller Stand der vorhandenen Gartenlauben und Wege). Es wurden keine Bedenken und Anregungen gegen den öffentlichen ausgelegten Planentwurf vorgebracht. Der Bebauungsplan Nr. 555 kann somit als Satzung beschlossen werden. 

 

Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB findet das Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Anwendung.

 

 

Zu 2:

 

Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Durch den Beschluss zu Punkt 2 wird die Begründung in der Fassung vom 15.02.2006 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Anlagen:

1. Planentwurf (Stand 24.05.2006)

2. Begründung (Stand 15.02.2006)

 

Verteiler:

15 x UPB (Plan und Begründung)

15 x HFB (Begründung)

 7 x Fraktionen (Plan und Begründung)

 2 x Büro (Plan und Begründung)

 1 x Vertreterin der MUT (Plan und Begründung)