Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006

Eing. Dat. 21.06.2006

 

Nr. 29

 

 

 

Entwurf Landesentwicklungsplan – Erweiterung Flughafen Frankfurt / Main
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 21.06.2006, DS I (A) 29


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die
    Hessische Landesregierung den Landesentwicklungsplan zurückzieht.

2. Der Hessische Landtag wird aufgefordert, gegebenenfalls den von der
    Landesregierung vorgelegten Entwurf für einen Landesentwicklungsplan
    zurückzuweisen, da er insgesamt fehlerhaft in der Abwägung ist. Er beruht auf
    falschen Prämissen zu Kapazitäten, Vorhabensalternativen, Lärmauswirkungen
    und Raum- und Umweltverträglichkeit, da die Auswirkungen einer neuen
    Luftverkehrsprognose von Fraport nicht abgewogen wurden.

3. Die Landtagsabgeordneten der Stadt Offenbach werden aufgefordert, sich gegen
    die Festlegung auf die Nord-West-Variante im Landesentwicklungsplan
    auszusprechen


Begründung:

 

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktionen berücksichtigt und untersucht der Landesentwicklungsplan (LEP) nicht ausreichend sich aufdrängende Vorhabensalternativen. Die Landesregierung hat ihre Zusage gegenüber der EU-Kommission der ergebnisoffenen Prüfung nicht eingehalten. Weiterhin beruht der LEP dabei auf falschen Prämissen des Vorhabensträgers zu Kapazitäten, Vorhabensalternativen, Lärmauswirkungen und Raum- und Umweltverträglichkeit.

 

Der Landesentwicklungsplan baut komplett auf den fehlerhaften Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren der Fraport auf, wie dies das Schreiben des HMWVL vom 16.12.2005 an die Fraport AG eindrucksvoll dokumentiert. Hinzu kommt, dass ganze Passagen zur Aufkommensnähe und zu so genannten „agglomerativen Fühlungsvorteilen“ aus dem zwischenzeitlich gerichtlich kassierten Landesentwicklungsplan zum Flughafen Berlin Schönefeld kopiert wurden, irreführend Alternativen aufgezählt werden, die nicht untersucht wurden und fälschlicherweise Lärmauswirkungen in die Untersuchungen eingestellt worden sind, die es so nicht geben wird.

 

Der Landesentwicklungsplan übernimmt dabei einseitig konkrete Zielvorstellungen des Mediationsergebnisses („Vorzugsvariante Nordwest“) ohne dabei ebenso konkrete Vorgaben (Nachflugverbot und Lärmschutz) zu verankern.

 

Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main die Luftverkehrsprognose als nicht aktuell dargestellt und dabei festgestellt, dass das Gutachten (G 8 Prognose) zudem Auswirkungen auf alle Gutachten hat, die dieses Gutachten als Grundlage angenommen haben. Dadurch ergeben sich automatisch Veränderungen der Auswirkungsprognose.

 

Unter dem Stichwort der Aufkommensnähe und agglomerativer Fühlungsvorteile wird der Standort Frankfurt damit begründet, dass mit diesem Standort das Hauptaufkommensgebiet bedient werde. Tatsächlich werden im Jahr 2015 laut Prognose des Planfeststellungsantrags der Fraport AG 70 bis 75 Prozent der Passagiere am Flughafen Frankfurt aus aufkommensfernen Regionen (Umsteiger und mehr als 100 km vom Flughafen entfernt und im Einzugsbereich anderer Flughäfen lebend) generiert.

 

Die oberste Landesplanungsbehörde übernimmt die Behauptung der Fraport, dass für die Konkurrenzfähigkeit der Hub-Funktion eine Umsteigezeit von 45 Minuten garantiert werden müsse. Dabei liegt die durchschnittliche Umsteigezeit am Flughafen Frankfurt, nach einer Studie des Regionalen Dialogforums derzeit bei 2 Stunden und zehn Minuten. Die durchschnittliche Umsteigezeit wird sich dabei durch den Ausbau ausweislich der Planungsunterlagen der Fraport nicht verbessern, sondern verschlechtern. Entscheidend hingegen ist auch nicht die Umsteigezeit, sondern die Gesamtreisezeit, die sich durch die Nordwestbahn deutlich verlängert.

 

Unter dem Gesichtspunkt in jedem Fall die Raumverträglichkeit der Nordwestbahn attestieren zu können, werden in den Fluglärmbetrachtungen Flugrouten mit Flügen belegt die so im Betrieb niemals belegt sein werden.