Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006

Eing. Dat. 22.06.2006

 

Nr. 35

 

Dez.: III (Amt 51)

 

 

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/06 vom 21.06.2006, DS I (A) 35

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende
     Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 11 persönliche Stellvertreter
    sowie

2. auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände

                                                                        Vertretung:

Frau Sabine Dörfel                                      Herr Jürgen Ott
Friedrichsring 26                                          Wenkenwiesenweg 9
63067 Offenbach am Main                         63073 Offenbach am Main

Herr Daniel Thomas                                     Herr Peter Bugert
                                                                        c/o Katholische Jugendzentrale
Am Pfortengraben 5                                     Taunusstr. 4-8
63075 Offenbach am Main                         63067 Offenbach am Main

Frau Cornelia Wicht-Gerhardt                   Herr Andreas Fiedler
Sonnentauplatz 1                                         Linsenberg 19
63179 Obertshausen                                  63065 Offenbach am Main

3. auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände

                                                                        Vertretung:

Frau Monika Stauder-Winter                     Herr Günther Rothenberg
c/o Caritasverband                                      c/o Caritasverband
Platz der Deutschen Einheit 7                   Platz der Deutschen Einheit 7
63065 Offenbach am Main                         63065 Offenbach am Main






als Vertreter des Caritasverbandes

Frau Dorothea Brandt-Schöneck              Herr Jürgen Lassig
Elsawaweg 4                                                 Grazer Str. 22
63071 Offenbach am Main                         63073 Offenbach am Main

als Vertreter der Arbeiterwohlfahrt

Frau Mechthild Rau                                     Frau Sybille Stallmann-Beseler
c/o Suchthilfezentrum Offenbach             c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband
Kaiserstr. 42                                                  Frankfurter Str. 48
63065 Offenbach am Main                         63065 Offenbach am Main

als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

4. auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

                                                                        Vertretung:

Frau Rita Waterstradt                                  Frau Heidi Bauch
c/o Internationaler Bund Offenbach         c/o Internationaler Bund Offenbach
Waldstr. 240                                                  Waldstr. 240
63071 Offenbach am Main                         63071 Offenbach am Main

als Vertreter des Internationalen Bundes

Frau Angela Sluyter                                     Frau Ulrike Lang
c/o Ev. Familien Bildungsstätte                 c/o Ev. Familien Bildungsstätte
Kirchgasse 17                                               Kirchgasse 17
63065 Offenbach am Main                         63065 Offenbach am Main

als Vertreter des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung Offenbach -
Die Krabbelstubb' e.V. -

zu wählen.

Begründung:

Gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

Gem. § 6 Abs. 4 AG-KJHG werden neben dem Leiter/in der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.03.2000 sowie 18.11.2004 wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 11 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.

 

Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach mit Schreiben vom 07.04.2006 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 AG-KJHG das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

 

Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 14 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.

 

Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 AG-KJHG und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.

 

Weitere Vorschläge liegen dem Magistrat nicht vor.