Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006

Eing. Dat. 22.06.2006

 

Nr. 36

 

Dez.: I (Amt 10)

 

Betriebskommission Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a.M.
hier: von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Mitglieder und Stellvertreter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 215/06 vom 21.06.2006, DS I (A) 36


Die Stadtverordnetenversammlung möge

aus dem Kreis der von ihr gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG in den Jugendhilfeausschuss entsandten ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern

1. sechs Stadtverordnete als ordentliche Mitglieder

    sowie

    deren persönliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen

    und

2. zwei besonders erfahrene Personen als ordentliche Mitglieder

    sowie

    zwei besonders erfahrene Personen als persönlich stellvertretende
    Mitglieder in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kindertagesstätten
    Offenbach a.M.

wählen.

Begründung:

Gemäß § 7 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u.a. sechs Stadtverordnete und zwei besonders erfahrene Personen, die zugleich ordentliche oder stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind, an. Gewählt werden die Stadtverordneten und ihre Stellvertreter von der Stadtver-ordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die besonders erfahrenen Personen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

 

Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch an­dauert.