Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006

Eing. Dat. 22.06.2006

 

Nr. 38

 

 

 

Abschaffung der Getränkesteuer
Antrag CDU vom 22.06.2006, DS I (A) 38


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Die „Satzung über die Erhebung einer Getränkesteuer“ wird mit Wirkung zum
    31.12.2006 aufgehoben; Der Magistrat wird aufgefordert, dies im Haushaltsplan-
    Entwurf 2007 entsprechend zu berücksichtigen;

2. Im Vorgriff auf Ziff. 1. verzichtet die Stadt Offenbach am Main rückwirkend            
    zum 01.01.2006 auf die Erhebung der Getränkesteuer, wenn die Getränke durch
    ehrenamtlich tätige Vereine bzw. Vereinigungen abgegeben werden.


Begründung:

Zu 1.)

Die Stadt Offenbach ist eine der wenigen Städte in Deutschland, die noch eine Getränkesteuer erhebt. Der Wettbewerbsnachteil der Offenbacher Gastronomen gegenüber den Umlandgemeinden ist erheblich, auch ist diese „Offenbach-Steuer“ für die Attraktivität der Stadt nicht förderlich.

 

Die antragstellende Fraktion meint daher, diese unzeitgemäße Form des Abgabeneinzugs endlich und vor allem schnellstmöglich abgeschafft werden soll. Eine stufenweise Abschaffung bis 2010, wie es der aktuelle Koalitionsvertrag vorsieht, erscheint nicht ausreichend.

 

Zu 2.)

Ursprünglich war mit dem Begriff „Unternehmer“ gemeint, Gaststätten in jeglicher Form zur Steuerabgabe heranzuziehen. Allgemein steuerrechtlich gelten jedoch auch ehrenamtlich tätige Vereine und Vereinigungen als Unternehmer im Sinne der genannten Satzung.

 

Diese geben jedoch die Getränke nicht ab, um Gewinne zu erzielen, sondern bei Festen und anderen Veranstaltungen hauptsächlich zu dem Zweck, dass sich die Gäste erfrischen können. Im Wesentlichen werden hierbei nur die Kosten der Stände der Vereine und Vereinigungen gedeckt sowie die entstandenen Barauslagen. Der Getränkeausschank ist nicht mit einer Gewinnerwartung verbunden.

 

Hingegen stellt es für die ehrenamtlich Tätigen einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand dar, gegenüber der Stadt Offenbach gemäß §§ 6, 7 der Satzung die notwendigen Steuererklärungen zu fertigen, auch wenn sich anschließend eine Steuerschuld nahezu im „Nullbereich“ ergibt.

 

Auch für die Verwaltungsstellen ergibt sich hierdurch ein erheblicher personeller Mehraufwand, ohne dass dieser durch entsprechende Steuereinnahmen gerechtfertigt erscheint.

 

Sowohl zur Erleichterung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen und den Vereinigungen als auch in der Verwaltung erscheint es der antragstellenden Fraktion sinnvoll, von der Erhebung der Getränkesteuer gemäß Tenor unverzüglich Abstand zu nehmen.