Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2006

Eing. Dat. 06.07.2006

 

Nr. 44

 

Dez.: I (Amt 60)

 

Bebauungsplan Nr. 563 A „Hafen Offenbach, Mainviertel"
hier: Beschluss über das Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1 Baugesetzbuch
Antrag Magistratsvorlage Nr. 225/06 vom 05.07.2006, DS I (A) 44


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel" (Anlage 1) sowie die dazugehörenden textlichen Festsetzungen (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 28.06.2006 und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom 28.06.2006 werden dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, zugrunde gelegt.


Begründung:

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 563A ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Hafens Offenbach, Mainviertel, zu schaffen.

Der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf baut auf dem städtebaulichen Rahmenplan Hafen Offenbach auf, der in der Sitzung der Stadtverordneten-versammlung am 08.07.2004 als Grundlage der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen wurde.

Für das weitere Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ist nunmehr gem. § 4, Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich.