Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.08.2006

Eing. Dat. 24.08.2006

 

Nr. 57

 

Dez.: I (Amt 10)

 

 

 

 

Wahl der Mitglieder der Schulkommission gemäß § 148 Schulgesetz i. V. m. § 72
HGO für die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2006 –
31.03.2011;
hier:  Von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende sachkundige Einwohner
und Einwohnerinnen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 258/06 vom 23.08.2006, DS I A) 57


Die Stadtverordnetenversammlung wolle

den in der Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschlag gemäß § 55 Abs. 2 HGO
zur Wahl der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen in die Schulkommission

beschließen.


Begründung:

 

Die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen werden von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Nach der zwingenden Vorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 HGO müssen hierbei die Vorschläge der maßgeblichen Berufs- und sonstigen Vereinigungen berücksichtigt werden.

 

Wegen der bei diesem System auftretenden praktischen Schwierigkeiten wird in den einschlägigen Kommentaren zur HGO empfohlen, auf der Grundlage einheitlicher Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen zu wählen, da dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wird. Der in der Anlage aufgestellte Wahlvorschlag ist daher als einheitlicher Wahlvorschlag im Sinne des § 55 Abs. 2 HGO konzipiert.

 

Bei Einigung aller anwesenden Stadtverordneten auf den einheitlichen Wahlvorschlag ist der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend, wobei Stimmenthaltungen unberücksichtigt bleiben.

 

Die Beschlussfassung über den einheitlichen Wahlvorschlag erfolgt in offener Abstimmung.

 

Anlage